Since 2004 pension is paid at the end of the month. Seit 2004 wird die Rente erst am Monatsende bezahlt, womit am Monatsanfang eine Lücke entsteht (Erstrentenlücke).
That means that people going on pension will have no money at the beginning of the month, when they are to poor for savings. This problem is known as “Erstrentenlücke” (first pension gap). When one has to go on welfare, because the pension is to low, one gets a loan, which the is deducted from the welfare. This leads to the absurd situation that these with pension get less livelihood subsistence then people who have to take the whole welfare. Secondly paying back that loan poses a problem for Rare Diseaser because their special financial needs already do not figure in the minimum of existence, because the calculation ist based on a standard model.
Deutsch ausführlich unter: https://sickfluencer.de/category/klagen/klage-2-erstrentenluecke/
above Problem/ vorbenanntes Problem
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
Procedure/ Vorgang
Case details/ Falldetails
Update available soon!
Neuester Stand in Überarbeitung!
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
| ENGLISH | DEUTSCH | PROOF |
| Under SPD and GRÜNE starting in 2004 pension was paid at the end of the month. That means that people going on pension will have no money at the beginning of the month, when they are to poor for savings. | Seit 2004 wurde unter Rot-Grün zum Zwecke des Sparens erst zum Monatsende gezahlt, Sozialleistungen, aber auch Löhne zum Monatsanfang. Womit bei Rentenbeginn eine Deckungslücke entsteht. Aber nur bei Personen, die eine Rente erwirtschaftet haben, die zwar, was oft dem prekären Arbeitsmarkt geschuldet ist, niedrig ist. Sie sollen ein Darlehen nutzen, hingegen Personen ohne Rente die volle Grundsicherung bekommen. | |
| People on welfare with a low pension are to be given a loan which is deducted subsequently from the welfare. | Wird die Rente aus dem SGB II Bezug heraus beantragt, etwas weil es gerade keine Arbeit mehr wegen Altersdiskriminierung gab oder weil wegen Krankheit Erwerbsunfähigkeit bestand und/oder muss wegen niedriger Rente aufstockend Sozialleistungen (Sozialhilfe oder Grundsicherung) bezogen werden und/oder die Rente fällt niedrig aus, hat man auch kein Vermögen- ist die Deckungslücke allerdings gravierend. Es steht sozusagen ein existenzfreier Monat ins Haus. | |
| In contrast to welfare, at the jobcenter an allowance can be demanded, which in cases of hardship do not have to be paid back. Sot this was demanded, but denied. | Vorliegend wurde beim Jobcenter versucht die Zahlung des ALG II auf Zuschussbasis zu erreichen, denn hier kann, nach § 44 SGB II ein Zuschuss beantragt werden. Ein Zuschuss kommt in Frage, wenn eine Rückzahlung unbillig wäre. Dies war der Fall weil eine seltene systemische Krankheit mit hohen Kosten vorliegt und danach wegen niedriger Rente Sozialhilfe bezogen werden muss. | |
| The welfare office then gave a loan, which had to be paid back over 10 month deducting 22,30€ each month. So People on welfare without pension will get full welfare in contrast to them who need less welfare because a pension is cross-charged. | Da Jobcenter lehnte ab. Das Sozialamt gab schliesslich ein Darlehen, von diesem Darlehen müssen mtl. 22,30 € über 10 Monate lang zurückgezahlt werden. Damit hat dieser Personenkreis weniger als solche, die sofort die volle Grundsicherung bekommen, weil sie gar keine Rente haben. Wie ist das im Sinne einer an Gerechtigkeit orientierten Gesellschaft zu begründen? Bei chronisch Kranken besteht ohnehin kein Raum für seine solche Rückzahlung. Von diesem Darlehen muss nach § 37a Abs. 2 SGB XII ein Betrag von 50% der Regelbedarfsstufe l nach der Anlage zu § 28 SGB XII zurückgezahlt werden. Das Darlehen ist nach § 37a Absatz 2 SGB XII monatlich in Höhe von 5% der Regelbedarfsstufe l zu tilgen. | |
| This poses a problem for those who suffer from severe, complex and rare diseases, because their extra costs are already not covered by welfare. Their minimum ex existence is massively undercovered. See https://germany-disabled-poor-outlawed.de/livelihood-constantly-undercut/ | Es wurde geltend gemacht, dass durch eine seltene, genetische, systemische (multimorbide) und komplexe Erkrankung erhebliche Mehrbedarfe vorliegen, die allesamt erst erklagt werden müssen. Es kann nicht sein, dass Personen die wegen chronischer Erkrankung im Existenzminimum unterdeckt und in bei Krankenversicherungsleistungen unterversorgt sind, diese nämlich auch noch von ihrem Regelsatz zahlen, hier noch ein Darlehen schultern müssen. | |
| On the 20th April 21 the head of the social welfare Agency, belonging to the Greens, denied the allowance because it is not foreseen in the law regarding welfare. She said ist was discussed but does say nothing about the financial vulnerability of rare diseasers. | Am 20.04.21 lehnte die grüne Sozialamtsleiterin Dr Koch ab. Richtig ist, dass es im SGB XII entgegen den SGB II keine Ermessensentscheidung gibt. Falsch ist, dass der Rat im Sozialamt nichts hätte berücksichtigen können, denn auf die Sachlage und Nachweise zu der finanziellen Vulnerabilität wurde nichts entgegnet. Man hat sich also damit gar nicht befasst oder war außerstande sachgerecht zu antworten. | letter from 20.04.21 |
| And the pay back of the loan was not stopped either, which had to, because it was challenged. | Auch wurde die Rückzahlung trotz des Widerspruchs nicht gestoppt. Vorliegend konnte erst nach einem Eilantrag die Rückzahlung des Darlehens gestoppt werden, obwohl das Sozialamt Pankow nach Widerspruch dieses bis zur (gerichtlichen) Klärung hätte stoppen müssen. | |
| The court refused to discuss the matter of why the minimum of existence of people with pension shall be lower than that of people who are on complete welfare. The question of the extra financial needs because of a rare disease was answered theoretically. Because they can be demanded. But the problem is, that they are not given when demanded, but one has to fight them over a 10 years period. And during that time one has to advance them and is thus not capable to pay back the loan. | Am SG Berlin wurde das Erstrentenproblem, das Personen in der Existenzsicherung, die eine Rente erwirtschaftet haben benachteiligt, erst Recht, wenn diese aus Krankheitsgründen Mehrbedarfe haben, nicht geklärt, weil der jahrelange Kampf um Mehrbedarfe beschwiegen wurde. Man könne ja Mehrbedarfe beantragen und daher gleichzeitig das Rentendarlehen zurückzahlen. Das Mehrbedarfe aber nicht einfach bewilligt, sondern jahrelang erstritten werden müssen. Für den ersten Mehrbedarf Ernährung 10 Jahre gebraucht; es gibt diesen jetzt nur schon nach 3 Jahren im SGB XII Bezug, weil vor 10 Jahren für 6 Monate mal Hartz IV bezogen worden war und für diesen Zeitraum in der zweiten Instanz ein positives Gutachten erging, das aus Krankheitsgründen grundlegend weiter gilt), die Bedarfe aber schon anfallen, man also auch ohne Darlehensrückzahlung unterdeckt ist. Allerdings wurde er im nächsten Bewilligungszeitraum schon wieder nicht mehr gezahlt, obwohl er dauerhaft ist. Die weitere Argumentation, wie das sein kann, das wer eine Rente einbringt, weniger bekommt, als jemand, der keine einbringt wurde, wurde übergangen. Damit wird implizit zugegeben, dass es gar keinen Sinn macht, eine Rente zu generieren, wenn man in der Grundsicherung landet- im Gegenteil, man hat dann erst einmal weniger. Leistungsgerechtigkeit ist egal, wenn es am unteren Ende ist und das in einem Land, wo ständig politische Leistungsgerechtigkeitsreden gehalten werden (der Bürgergeldbezieher muss weniger haben als der Niedriglöhner und weil der Niedriglohn zu niedrig ist, ist das Bürgergeld zu hoch). | |
| Appeal was not allowed. So currently appeal is demanded. | Die Klage wurde nichtzulassungsbeschwerdefähig abgewiesen. Nachdem die Anwält*in Pkh beantragt hatte, wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt. Ausweislich Herold-Tews/Merkel, Der Sozialgerichtsprozess, 2017, Rn 576: ist die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde versäumt worden, weil zunächst nur der isolierte Pkh Antrag gestellt wurde, ist dem Antragsteller auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn Pkh keinen Antrag auf erfolg hatte, wenn der Antragsteller sich aber als arm im Sinne des § 114 Abs 1 ZPO ansehen durfte. |
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
| law violation, fair hearing, formal law, material law Rechtsverletzungen, Recht auf Gehör, formelles und materielles Recht | There is no legal equality but arbitrarism. | Personen im Grundsicherungsbezug, die keine Rente erarbeitet haben, bekommen hingegen den vollen Betrag. Mithin herrscht also keine Rechtsgleichheit, sondern Willkür. Ein Darlehens verfassungsrechtlich unzulässig, weil mit der Aufrechnung das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum unterschritten wird. Wenn der Gesetzgeber sich grundsätzlich für ein gewisses Existenzminimum entscheidet, dass bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Grundsicherung im Alter (SGB XII) im laufenden Bezug durchgehend gehalten wird, ist nicht einzusehen, dass dieses zwischenzeitlich unterschritten werden soll, nur weil der Gesetzgeber Probleme mit der Konzertierung der Sozialleistungen hat. Anders als bei einer “Sanktion” o.Ä. kann den Leistungsempfängern in keiner Weise ein Vorwurf gemacht werden, der es verfassungsrechtlich rechtfertigen würde, das Existenzminimum zu unterschreiten und sei es auch nur ein geringer monatlicher Betrag. |
| Discrimination ist forbidden. And there is no reason why rare diseaser can be treated differently. This is the same for persons with pensions. | Art. 3 GG, der Gleichheitssatz wird verletzt. Außerdem wird ausdrücklich durch Art. 1 Abs. 2 GG betont, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf. „ Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfG 4, 144, 155, st. Rspr.). Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss“ (BVerfGE 1, 14,52, st. Rspr.). Dies ist nur dann der Fall, wenn der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigten, sie so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfG 9, 201, 206; 38, 187, 197 f.). Nichts anderes ergibt sich aus (Beschl. 1. Senat v. 7.10.80, BVerfGE 55, 72 ff.): „Art. 3 Abs, 1 GG gebietet es, alle Menschen gleich zu behandeln, so dass er vor allen Dingen dann verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normanadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten“ (zB auch BVerfGE 88, 5, 13). Bisweilen wird angefügt, Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfGE 82, 126, 146). Das Willkürverbot ist verletzt, wenn der Gesetzgeber kein legitimes Ziel verfolgt oder die Differenzierung zur Verwirklichung eines solchen Ziels nicht geeignet ist (Martini, Art. 3 Abs 1 GG als Prinzip absoluter Rechtsgleichheit, 1997, S. 26). Auch die normative Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatz wird verletzt- alle Menschen sind durch die Gesetzgebung gleich zu behandeln. Der allgemeine Gleichheitssatz hat den Sinn und Zweck gegen jede Art von Ungleichheit zu schützen und umfasst nicht nur die persönliche sondern auch die sachliche Rechtsgleichheit ((Martini, Art. 3 Abs 1 GG als Prinzip absoluter Rechtsgleichheit, 1997, S. 141). Die Ungleichbehandlung ist auch erheblich, da sie die Existenzsicherung betrifft. Verletzt ist damit auch Art. 20 Abs. 1 GG, das Sozialstaatsprinzip- zum sozialen Saat gehört die Garantie des soziokulturellen Existenzminimums. | |
| The right of human dignity is violated. | Art. 1 GG, das Recht auf Menschenwürde ist verletzt, da quasi sanktioniert wird, ohne dass ein Fehlverhalten vorliegt. Mit dieser ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet den Menschen zum blossen Objekt des Staates zu machen oder einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt (BVerfGE 87, 209 (228)). Das Recht auf Menschenwürde ist verletzt wenn: der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem blossen Mittel, zu einer vertretbaren Größe herabgewürdigt wird (Der Grundrechtssatz von der Menschenwürde, Günter Dürig, AöR 81, 117-157, 1956). | |
| Constitutional rights Grundrechte | According to BVerfG vom 09.02.10 – 1 BvL 1/09 the minimum of existence is individual and it must be available at once. | Durch die ständige Unterdeckung des Existenzminimum liegt eine massive Grundrechteverletzung, ein Verstoss gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot und ein Verstoss gegen die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Damit und wegen unbilliger Härte aufgrund des atypischen Sachverhalts vor. Denn ausweislich BVerfG vom 09.02.10 – 1 BvL 1/09 u. A. muss das menschenwürdige Existenzminimum individuell berechnet werden und sofort zur Verfügung stehen. Zwar behaupten einige, Sanktionen von 30% seien ok (BVerfG Urt. vom 05.11.19 – 1 BvL 7/16) – jedoch kann die Tatsache, dass eine Rente erwirtschaftet wurde, schlecht dem zu sanktionierenden Fehlverhalten gleichgestellt werden. Auch ist die Frage aufzuwerfen, wie es von einem Existenzminimum noch Abzüge geben kann. Ausweislich § 51 Abs 1 AGB I kann eine Darlehensrückzahlung erst ab Pfändungsfreibetrag stattfinden- verfassungswidrig wird das im SGB II anders behandelt, womit klar zu ersehen ist, dass es im SGB II; SGB XII eine Sonderrechtszone vorliegt. |
| Disability Equality Rights, Union, State laws Gleichberechtigungsgesetze, Bund, Länder | bindet die öffentliche Stellen an das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen- leider ohne praktische Relevanz | |
| Human Rights, unenforcable Menschenrechte, nicht einklagbar https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/043/88/pdf/nr004388.pdf | ||
| Enforcable, einklagbar International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf | ||
| Individual complaint Individualbeschwerde https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/form-and-guidance-submitting-individual-communication-treaty-bodies https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-information-ueber-das-individualbeschwerdeverfahren-zum-un-sozialpakt | ||
| Other conventions, andere Konventionen, e.g. UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities | Disabled people are not to be discriminated | Durch die ständige Unterdeckung des Existenzminimum liegt eine massive Grundrechteverletzung, ein Verstoss gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot und ein Verstoss gegen die UN-Behindertenrechtskonvention vor |
| critic by UN Committee on disability | poverty, health, lack of awareness | |
| International Principles and Guidelines on Access to Justice for Persons with Disabilities, Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen https://www.un.org/development/desa/disabilities/wp-content/uploads/sites/15/2020/10/Access-to-Justice-EN.pdf; https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/Access%20to%20Justice-DEU.pdf | ||
| Individual complaint, since 2011 Individualbeschwerde https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk | ||
| shortcomings listed in rare disease report and else |
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
A not repayable allowance in cases of hardship would help, so also people not going on welfare but nevertheless poor could get it.
Ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Härtefallen würde helfen, dann könnten auch Personen, die nicht in der Existenzsicherung sind, aer trotzdem arm, diesen erhalten.
Case details/ Falldetails
| plaintiff | Birgitta Wehner | Birgitta Wehner |
| lawyer | Marcus Lippe | |
| opposing party | Sozialamt Pankow | Jobcenter Pankow |
| head of authority | Dr. Cornelia Koch (at that time) | |
| member of political party, if known | GRÜNE | |
| office clerk | ||
| costs | ||
| legal area | social law | social law |
| starting year | 2021 | |
| legal aid/ first instance court, file number, judges | first instance, SG Berlin. S 70 SO 1718/21, Dr. Adam | first instance, SG Berlin S 10 AS 5431/21 |
| appeal court, file number, judges | appeal, LSG Berlin-Brandenburg L 23 SO 178/24 NZB, Haack, Dr. Dewitz, Dr. Grassmann | |
| Constitutional Court of Berlin file number, judges | ||
| Federal Constitional Court file number, judges | ||
| status | open | open |
