Minimum of Livelihood for Rare Diseasers is not met. Das Existenzminimum für Personen mit Seltenen Erkrankungen wird nicht erreicht, weil der auf die Norm abgestellte Existenzsicherungsbedarf deren Bedarfe gar nicht erfasst.
Though welfare office of the district of Pankow of Berlin under the political party LINKE cuts already not extra needs covering welfare constantly over years blatantly disrespecting social and constitutional rights.
Trotzdem kürzt das Sozialamt Pankow in Berlin unter der Leitung der PdL ständig das ohnehin unzureichende Existenzminimum ständig und anlasslos seit 3 Jahren kaltschnäuzig jegliche soziale Rechte und Grundrechte ignorierend.
Lately over 6 month overall a monthly minimum of existence was shortened. Since February 2025, there have been no more notifications, so it is no longer possible to understand what the calculation basis is.
Zuletzt wurde über 6 Monate insgesamt knapp ein Regelsatz nicht gezahlt. Seit Februar 2025 gibt es keine Bescheide mehr, damit kann nicht mehr nachvollzogen werden, was die Berechnungsgrundlage ist.
above Problem/ vorbenanntes Problem
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
Procedure/ Vorgang
Case details/ Falldetails
Update available soon!
Neuester Stand in Überarbeitung!
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
| ENGLISH | DEUTSCH | PROOF |
| The minimum of existence is calculated on an average persons needs. It is calculated tightly, leaving out many normally used items, like umbrella, christmas decoration, presents etc. (https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-und-existenzminimum-wie-wird-das-geld-berechnet/). | ||
| According to BVerfG vom 09.02.10 – 1 BvL 1/09 the minimum of existence is individual and it must be available at once. | ||
| The government is well aware, that disability costs, so if a disabled person has an income, since 1975 she or he can lower their taxes around 150€ monthly or even more when individually proven (https://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag). Until 1997 additional money was paid on top of the minimum of existence in the cases of disability, age and reduced earnings capacity pension. Now only for walking impediment additional money is paid. For some illnesses extra money is paid for nutrition. But rare diseases d o not figure here, although they often need specific nutrition, which means a minimum 10 year fight before court for every extra need- but the costs have to paid now. | ||
| Till 1997 in the BSHG they are allowances automatically given: 20% in welfare because of old age, reduction of earning capacities (§ 23 BHSG) 50% because of disability (§ 41 BSHG) multiple reasons possible (§ 87 BSHG). | ||
| Since 2004 only for the disabled who can work a period of extra money is foreseen in the social security system (§ 21 Abs. 4 SGB II). | ||
| In the welfare system only them with a walking impediment are given 17% extra (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Rare diseasers of course do not figure in the guidelines and consequently are denied this care (https://germany-disabled-poor-outlawed.de/care-berlin-denies-rare-disease-and-calls-false-expertise/). | ||
| In both systems with § 21 Abs. 5 SGB II, § 30 Abs. 5 SGB XII an extra for special diets can be demanded, This was inserted in 2010 when the Federal Constitutional Court assigned the government to assure that indiviual needs are met. Unfortunately a catalogue by the Deutsche Verein covers only known diseases (https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-gewaehrung-des-mehrbedarfs-bei-kostenaufwaendiger-ernaehrung-gemaess-30-abs-5-sgb-xii/). | ||
| E.g. for the special diet in a 6 month period in 2014, it took 10 years before court to get it. | ||
| Other special needs were after hard battles only re/inserted in law in 2021 with § 21 6 SGB II. But that nevertheless each has to be fought in a hard and long court battle. For visual aids with a lacking result, because for those with severe vision problems costs will be covered only partly- see https://germany-disabled-poor-outlawed.de/health-vision-aids/ | ||
| In the case of this rare disease the extra needs are: like uncovered medication, clothing, household appliances. There is medical literature on these problems and doctors did testify them. They are all running before court. | ||
| In 2021 welfare was needed for the first time, after some month it was stopped suddenly. So expedited proceedings were necessary. Here the despotism of the welfare agency of the Berlin district Pankow showed its ugly face for the first time and from now onwards that what is obviously hatred of the disabled will come in action regularly. | poofs under: https://gegenmacht.net/schikane-sozialbehoerden-entziehen-existenz/ | |
| After two urgent proceedings this was given up and “only” the costs for heating not paid. | https://gegenmacht.net/menschenunwuerdig-diskriminierend-sozialamt-pankow-keine-heizkosten-weil-30-prozent-unter-regelsatz-ok/ | |
| In a next try out the welfare office deducted credit claim 4 times higher than it was. | ||
| Right after the welfare office was given a medical letter, that this constant undercuts were armful to health and that there was an inheritance case which costs (https://germany-disabled-poor-outlawed.de/inheritance-disabled-denied-share-family-fortune-and-live-on-welfare/), right away another but inexistent credit claim was deducted . | https://vulnerabel-rechtlos.de/behinderte-nicht-erben-sondern-sterben/ | |
| In 2024 the welfare office of Pankow: did not pay things they have to pay; and did even pay lesser than than the already false current welfare agreeement, in whole around 600€. | https://vulnerabel-rechtlos.de/wetten-linkes-sozialamt-pankow-versuch-erbrecht-durchsetzen-zu-verhindern/ | |
| In the last expedited proceeding (Az 95 SO 76/25 ER PKH) the welfare office though repaying, argumented, that a sum around 600€, which is one month livelihood is a sum which does not matter and need not to be repaid soon. He oversees that livelihood was constantly paid less livelihood without any explanation. In truth the minimum of existence is undercut pemanently. | Sodann handelt es sich hier um eine ständige Unterdeckung, also um knapp 600€ über ein Jahr und augenscheinlich wird diese Unterdeckung auch in den kommenden Monaten fortgeführt (Bescheid fehlt allerdings). 600€ p.a. sind auch keine geringe Summe, sondern ein Monat nicht gezahlte Sozialhilfe de facto und selbstverständlich wirkt dies fort, denn es können ja aktuell Versicherungen werden, weil die alte Zahlung noch nicht verrechnet ist. Der Gegner soll mal erklären, warum auf einen Monat Sozialhilfe im Jahr verzichtet werden kann. Er soll erklären, warum eine dauerhafte Unterdeckung bis zu 30% hinzunehmen ist (wo bei Sanktionen nur über 3 bis 6 Monate sanktioniert werden kann) und hier Unterdeckungen in der Vergangenheit keine Rolle spielen. Bei Sanktionen darf das Bürgergeld beim ersten Verstoss für einen Monat um 10 Prozent gekürzt werden. Beim zweiten Verstoß beträgt die Kürzung 20 Prozent für zwei Monate. Den dritten Verstoß ahndet das Jobcenter mit 30 Prozent Leistungsminderung für drei Monate. Insgesamt kommt man hier auf 6 Monate Kürzungen. Wie möchte der Gegner Kürzungen ohne Fehlverhalten bei einem Jahr und dauerhaft rechtfertigen? | |
| The welfare office argues since 2021 that in cases of misconduct 30% less can be paid (BVErfG Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). But here there is no misconduct. And then 30 % can be deducted just ober 3 month. the welfare office of Pankow tries to pay less since 2021. And in case of such a sanction the to be sanctionised has to be heard before and given the possibility to heal his misconduct. That was also not the case here. | Wie üblich gibt der Gegner an, dass bis zu 30 % vom Regelsatz unterdeckt werden können. Er soll mal erklären, wieso er meint die Rechtssprechung bei Sanktionen (BVErfG Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16) auf Fälle übertragen zu können, wo kein Fehlverhalten vorliegt. Sodann darf ausweislich § 31a SGB II nur über 3 Monate um 30% gekürzt werden- wieso ist vorliegend eine Kürzung deutlich über 3 Monate gerechtfertigt? Sodann gibt es bei Sanktionen nach § 24 SGB X eine Anhörung, womit diese abgewendet werden kann. Der Gegner soll mal erklären, wenn er die Rechtsgrundlage von Sanktionen angewendet haben will, wieso aber dann keine Anhörung ergeht? Bei Sanktionen darf das Bürgergeld beim ersten Verstoss für einen Monat um 10 Prozent gekürzt werden. Beim zweiten Verstoß beträgt die Kürzung 20 Prozent für zwei Monate. Den dritten Verstoß ahndet das Jobcenter mit 30 Prozent Leistungsminderung für drei Monate. Insgesamt kommt man hier auf 6 Monate Kürzungen. Wie möchte der Gegner Kürzungen ohne Fehlverhalten bei einem Jahr und dauerhaft rechtfertigen? | |
| The the welfare argues that the care money shall be used to cover their missing payments. But the care money is for care. So the welfare office wants that the disabled person shall have no care anymore to pay for their open payments, This is extreme assault against handicapped people- under the authority of a left political party who claims herself inclusive. | Sodann ist Pflegegeld nicht auf Leistungen anzurechnen, da dies wie der Name schon sagt, für Pflege und nicht für andere Leistungen einzusetzen ist. Der Gegner soll der Ast ein Schreiben für die Pflegekasse fertigen, worin er erklärt, dass das Pflegegeld für seine ständigen Ausfälle bei der korrekten Berechnung der Sozialhilfe einzusetzen ist und die Ast dann auf Pflege zu verzichten hat. | |
| There is also an existential emergency. The authorities and judges do not address the fact that a rare genetic disease, which is demonstrably associated with considerable additional costs and is not covered by the minimum subsistence level and health insurance, should not constitute an existential hardship. Existential hardship depends on the circumstances of life (BSG judgment of 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R). Life, body and health are particularly important existential legal interests (SG Landshut, decision of 12.05.2020 – S 5 SO 31/20 ER). | Zudem liegt eine existenzielle Notlage vor. Es wird sich seitens der Behörde und der RichterInnen nicht damit auseinandergesetzt, dass eine seltene genetische Erkrankung, die nachweislich mit erheblichen Mehrkosten einhergeht vorliegt, nicht vom Existenzminimum und der Krankenversicherung gedeckt ist, keine existenzielle Notlage sein soll. Existenzielle Nöte richten sich nach den Lebensumständen (BSG Urteil v. 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R). Leib, Leben, Gesundheit sind besonders bedeutsame existentielle Rechtsgüter (SG Landshut, Beschluss v. 12.05.2020 – S 5 SO 31/20 ER). | |
| The welfare office ignores, that a medical doctor has confirmed, that the constant undercut livelihod is adverse to health and because of rare disease extra needs have to be paid. And that the Erste Senat declared on 9. Februar 2010- 1 BvL 1/09 -, – 1 BvL 3/09 , – 1 BvL 4/09 that the minimum of existence must be available at once. And that constant and willful undercutting is not a massive violation of human rights. | Der Gegner geht gar nicht darauf ein, dass wie nachgewiesen wurde, ihm bekannt ist, ein erheblicher Mehrbedarf wegen Seltener Erkrankung nachgewiesen ist, arztseits erklärt wurde, dass die ständige Unterdeckung abzulehnen ist. Er soll mal erklären, dass trotz dieser Mehrbedarfe seine ständigen Kürzungen dem Anspruch auf korrekte Leistungsberechnung sofort (Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010- 1 BvL 1/09 -, – 1 BvL 3/09 , – 1 BvL 4/09) keine Menschenrechtsverletzung sind. | |
| The welfare office does also not answer that this constant undercuttings prevent the enforcement of a partake in the family fortune because of the lack of money. And it does also not answer why the welfare office wants to keep the claimant in welfare? Interestingly the City State of Berlin declared that they will be bancrupt soon but obviously the left welfare office of Pankow does not want do save the tax payers money. | Auch geht er nicht darauf ein, dass ihm mitgeteilt wurde, dass wegen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche eine hohe Kostenlast besteht, und er seitdem regelmässig willkürlich kürzt und auch weniger zahlt als in seinen eigenen Bescheiden ausgewiesen. Er soll erklären, warum er torpedieren will, dass sich die Ast aus der Sozialhilfe herauserbt. | |
| Interestingly the welfare office is capable to take off a heating reimbursement immediately, but is not capable to repay open costs for month. | Der Gegner soll erklären, wie es ihm möglich ist, Rückzahlungen (Gas) sofort abzuziehen, aber über Monate nicht möglich ist, Versicherungen zu verrechnen, Betriebskostennachzahlungen zu erstatten. |
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
| law violation fair hearing, formal law, material law | ||
| National law | a) Legal entitlement to a livelihood Discretion and scope for assessment when granting benefits | a) Rechtsanspruch auf Existenzsicherung Ermessen und Beurteilungsspielraum bei der Leistungsgewährung |
| Rechtsgrundlagen SGB I, §§ 38,39 § 38: Rechtsanspruch Auf Sozialleistungen besteht ein Anspruch, soweit nicht nach den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs die Leistungsträger ermächtigt sind, bei der Entscheidung über die Leistung nach ihrem Ermessen zu handeln. § 39: Ermessensleistungen (1) 1Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. 2Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch. (2) Für Ermessensleistungen gelten die Vorschriften über Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Gesetzbuchs nichts Abweichendes ergibt. VwGO § 114 § 114 Überprüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen 1Soweit die Verwaltungsbehörde ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist. 2Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen. | ||
| Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, Kap. 13 (Gesetzesgebundenheit und Spielräume), 3. Aufl., 2019: headnote 1. Unless the social welfare provider is expressly granted discretionary powers, the person requesting assistance has a mandatory legal entitlement to the provision of subsistence benefits in accordance with SGB XII. 2. In contrast, the type and extent of the social assistance granted is generally at the discretion of the social assistance provider. Since the benefit must be suitable to cover the individual needs of the person requesting assistance, there is little room for discretion in the precise determination of the respective needs. 3. In view of the meaning and purpose of the statutory provision on securing livelihoods and the case law of recent years, which has been increasingly cautious in its assessment of the scope for decision-making by the administration in the interpretation of undefined legal terms, the scope for judgment on the part of the social welfare provider in the application of social welfare regulations should at best be applied within narrow limits. | Aus Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, Kap. 13 (Gesetzesgebundenheit und Spielräume), 3. Aufl., 2019: Orientierungssätze 1. Sofern dem Sozialleistungsträger nicht ausdrücklich ermessen eingeräumt ist, besteht auf die Gewährung von Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB XII ein zwingender Rechtsanspruch der um Hilfe nachfragenden Person. 2. Art und Mass der Gewährung der Sozialhilfe stehen demgegenüber im Regelfall im Ermessen des Sozialhilfeleistungsträgers. Da die Leistung geeignet sein muss, den individuellen Bedarf der um Hilfe nachfragenden Person zu decken, bleibt bei genauer Bestimmung des jeweiligen Bedarfs nur wenig Raum für Ermessen. 3. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zur Existenzsicherung und auf die Rechtssprechung der letzten Jahre, die Entscheidungsfreiräume bei der Verwaltung bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zunehmend zurückhaltend beurteilt, sind Beurteilungsspielräume des Sozialhilfeträgers bei der Anwendung sozialhilferechtlicher Regelungen allenfalls in engen Grenzen anzuwenden. | |
Rn 4 Damit wird klargestellt, dass die Sozialleistungen selbstverständlicher Ausfluss des sozialen Rechtsstaats sind (BVerfGE 53, 257 (289), 272 (298); 72, 9 (18); 75, 78 (96); 76, 200 (235)) und die Erbringung von Sozialleistungen auf Grundlage subjektiver öffentlicher Rechte (Rechtsansprüche) auf der nicht zuletzt auf den Menschenwürdegrundsatz (vgl. Kap. 8) geprägten „Auffassung über Verhältnis des Menschen zum Staat“ (BVerfGE 1, 159 (161)) beruht. Rn 7 Dies zeigt sich im SGB XII besonders deutlich, wenn es um materielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geht. Hier besteht auf die Leistungen bei Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen in Rechtsanspruch und auch die Höhe der Leistung ist durch die Regelungen zur Bemessung des Bedarfs ,,, weitgehend (wegen Mehrbedarfe § 27 a Abs 4 SGB XII kann dies abweichend sein) vorgeschrieben. Rn 8 Auch bei sog. Soll-Leistungen ist der Verpflichtungsgrad der Verwaltung, die betreffende Leistung zu erbringen, stark ausgeprägt. Soll bedeutet hier. muss …, es sei denn. Nur bei Umständen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders erfahren als im Gesetz vorgesehen und nach pflichtgemässem Ermessen entscheiden. Rn 9 Die Verwaltung ist dabei für das Vorliegen derartiger atypischer Ausnahmeumstände begründungs- und beweispflichtig. Rn 15 Eine Ermessensüberschreitung liegt .. vor, wenn die Behörde eine Rechtsfolge wählt, die nicht mehr im Rahmen der Ermessensvorschrift liegt (BeckOK VwfG/Aschke 39, Ed. 1.4.2017, VwVfG § 40 rn 93). Ein Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch) ist in einer Reihe von verschiedenen Fallkonstellationen gegeben. Er liegt zunächst vor, wenn sich die Behörde bei ihrer Entscheidung von anderen Erwägungen als dem Zweck der betreffenden gesetzlichen Regelung leisten lässt. hierunter fallen sachfremde Erwägungen – z.B. persönliche Motive oder Willkür ebenso wie unzureichende Sachaufklärung. Ermessensfehlgebrauch liegt auch dann vor, wenn gegen verfassungs- und sonstige Rechtsgrundsätze verstossen wird, so etwa gegen Grundrechte, gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz, das Sozialstaatsprinzip oder allgemeine Verwaltungsgrundsätze. Für den Bereich des Sozialrechts spricht § 54 Abs 2 SGG ausdrücklich nur zwei Ermessensfehler an: nämlich das Überschreiten der gesetzlichen Grenzen des Ermessens und die Verfehlung des Zwecks der Ermächtigung. Diesen beiden Aspekten misst auch das BVG für das Sozialrecht zentrale Bedeutung bei (Mrozynski, SGB I, Aufl. 5 (2014) § 39, Rn 37f). Rn 17 Hat die Verwaltung durch eine Ermessensrichtlinie zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr Ermessen in einer bestimmten Weise ausübt, so darf sie aufgrund von Gleichheitsgesichtspunkte nicht zulasten eines anderen Betroffnen abweichen. Rn 18 In Einzelfällen kann sich der Anspruch auf eine Ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung verdichten und damit das behördliche Ermessen auf Null reduziert sein. Dies ist der Fall, wenn eine Konstellation gegeben ist, in der jede andere Entscheidung außer dieser einen ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig wäre, z. B. also gegen Grundrechte oder den Verhältnismässigkeitsgrundsatz verstiese. In diesem Fall steht dem Sozialleistungsberechtigten nicht nur das Recht auf pflichtgemässe Ermessensausübung zu, sondern er hat einen unmittelbaren Anspruch auf Gewährung der Leistung, die als einzig ermessensgerecht zu bewilligen wäre (BSG v. 11.11.93 – 7 Rar 52/93). Rn 23 (gekürzt) Damit die Entscheidung der Verwaltung überprüft werden kann- ist die Behörde verpflichtet, dem Betroffenen offenzulegen, aus welchen Erwägungen sich die in seinem Fall getroffene Ermessensentscheidung ergibt. Nach § 35 Abs 1 SGB X ist der Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen, die die Gesichtspunkte erkennen lassen muss, von denen die Behörde ausgegangen ist. Rn 33 Gleiches gilt im Rahmen von § 15 SGB XII bei der Beurteilung der Frage ob eine Notlage droht (BSG 12.12.13 – B 8 SO 24/12 R) für die Einschätzung der angemessenen Höhe des Mehrbedarfs nach § 30 Abs 5 SGB XII. | ||
| Kap 60 (Verfahrensgrundsätze) Rn 42 Ermessensentscheidungen Im Rahmen der Begründetheitsprüfung kommt es oftmals auf, die Frage an; ob die Behörde ihre Ermessen (zutreffend) ausgeübt hat (zu Ermessensentscheidungen:- Kap. 13 Rn 11 ff). Die Gerichte überprüfen die Entscheidungen, der Behörde darauf. ob sie ihr Ermessen überhaupt ausgeübt hat (Ermessensnichtgebrauch), ob sie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens zu eng eingeschätzt (Ermessensunterschreitung), oder überschritten und eine im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsfolge gesetzt hat (Ermessensüberschreitung) oder ob sie dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Ermessensfehlgebrauch) (BSG 29.4. 15 – B 14 AS 19/14 R Rn 35 ff) … Hat die Behörde ihr Ermessen nicht, oder außerhalb eines gewissen Rahmens nicht richtig ausgeübt, liegt ein Ermessensfehler vor, der allein bereits die Klage begründet macht, (§ 54 Abs.2 S.2 SGG). Das Gericht kann die Behörde, dann aber in der Regel nicht zur Gewährung der begehrten Maßnahme, sondern nur zum Erlass einer ermessensfehlerfreien Entscheidung (“Bescheidungsurteil,,) verurteilen (§131 Abs. 3 SGG). Eine Verurteilung zur Gewährung der begehrten Maßnahmeleistung selber ist nur möglich, wenn keine andere rechtmäßige Entscheidung denkbar ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null). | ||
| Kap 51 (vorläufige Leistungsgewährung) Die vorläufige Leistungsgewährung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Rechtsgrundlagen SGB I §§ 42,43 SGB II § 41 a SGB XII §§ 44 a, 98 Abs 2 S 3 Rn 15 Die Höhe der vorläufigen Leistung muss die Existenz sichern. | ||
| Kap 58 (Durchsetzung Rückzahlung, Aufrechnung) Orientierungssatz 1. Die Aufrechnungsregelungen im SGB II und SBG XII stellen einen erheblichen Eingriff in das Existenzminimum des Leistungsberechtigten dar, da ihnen für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ein Leben mit einem Bedarf von bis zu 30§ unterhalb des Regelbedarfs zugemutet wird. Nur durch eine verwaltungskonforme Verfassungspraxis lassen sich unzumutbare Einschränkungen vermeiden. (Mitkautionen Gehören zum Bedarf) Rn 13 (SGB II) Die zwingende Aufrechnung einerseits in Höhe von 30% bei vorwerfbarem Verhalten und in Höhe von 10% bei nicht vorwerfbarer Überzahlung ist verfassungsrechtlich bedenklich, da die Leistungsberechtigten gezwungen sind, für längere Zeit mit Geldleistungen unterhalb des Existenzminimums zu leben.. Härten können nur insoweit durch die Ermessensausübung berücksichtigt werden, dass die Aufrechnung unterbleibt… eine Aufrechnung von 30 % über einen längeren Zeitraum lässt sich grundsätzlich nicht rechtfertigen, weil hierdurch das soziokultuelle Existenzminimum bis zu 3 Jahren erheblich eingeschränkt wird. Rn 21 Aufrechnung im SGB XII ist nur möglich, soweit sich die leistungsberechtigte Person durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen die zu Unrecht erbrachten Leistungen veranlasst hat (§ 26 Abs 2 S 1 SGB XII). Rn 27 (gekürzt) Da Mehrbedarfs Zuschläge Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt sind, ist eine Aufrechnung denkbar, jedenfalls soweit sie pauschaliert sind, anders ist das bei realem Bedarf, wie Krankenkostzulage. | ||
| b) Legal entitlement to notification and processing time for this | b) Rechtsanspruch Bescheid und Bearbeitungszeit hierfür | |
| Die Bearbeitungszeit für einen Folgeantrag nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) ist nicht einheitlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte es innerhalb fünf Wochen einen Bescheid geben. Es war dem Gegner im Mai 2023 Weiterbewilligungsbescheid Rente bis 09/2026 mitgeteilt, damit war der Gegner in Kenntnis gesetzt, dass es weiterhin eine langfristige Grundlage für Sozialhilfe geben würde. | ||
| Constitutional rights | There is no legal equality but despotism. | Willkürverbot (ergibt sich aus Gleichheitssatz Art 3 Abs. 1 GG, daraus resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien. Sein Fall darf nicht anders beurteilt werden als der bzw. die davor behandelten Fälle). |
| Discrimination ist forbidden. And there is no reason why rare diseaser can be treated differently. This is the same for persons with pensions. | Art. 3 GG, der Gleichheitssatz wird verletzt. Außerdem wird ausdrücklich durch Art. 1 Abs. 2 GG betont, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf. „ Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfG 4, 144, 155, st. Rspr.). Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss“ (BVerfGE 1, 14,52, st. Rspr.). Dies ist nur dann der Fall, wenn der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigten, sie so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfG 9, 201, 206; 38, 187, 197 f.). Nichts anderes ergibt sich aus (Beschl. 1. Senat v. 7.10.80, BVerfGE 55, 72 ff.): „Art. 3 Abs, 1 GG gebietet es, alle Menschen gleich zu behandeln, so dass er vor allen Dingen dann verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normanadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten“ (zB auch BVerfGE 88, 5, 13). Bisweilen wird angefügt, Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfGE 82, 126, 146). Das Willkürverbot ist verletzt, wenn der Gesetzgeber kein legitimes Ziel verfolgt oder die Differenzierung zur Verwirklichung eines solchen Ziels nicht geeignet ist (Martini, Art. 3 Abs 1 GG als Prinzip absoluter Rechtsgleichheit, 1997, S. 26). Auch die normative Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatz wird verletzt- alle Menschen sind durch die Gesetzgebung gleich zu behandeln. Der allgemeine Gleichheitssatz hat den Sinn und Zweck gegen jede Art von Ungleichheit zu schützen und umfasst nicht nur die persönliche sondern auch die sachliche Rechtsgleichheit ((Martini, Art. 3 Abs 1 GG als Prinzip absoluter Rechtsgleichheit, 1997, S. 141). Die Ungleichbehandlung ist auch erheblich, da sie die Existenzsicherung betrifft. Verletzt ist damit auch Art. 20 Abs. 1 GG, das Sozialstaatsprinzip- zum sozialen Saat gehört die Garantie des soziokulturellen Existenzminimums. | |
| The right of human dignity is violated. | Art. 1 GG, das Recht auf Menschenwürde ist verletzt, da quasi sanktioniert wird, ohne dass ein Fehlverhalten vorliegt. Mit dieser ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet den Menschen zum blossen Objekt des Staates zu machen oder einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt (BVerfGE 87, 209 (228)). Das Recht auf Menschenwürde ist verletzt wenn: der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem blossen Mittel, zu einer vertretbaren Größe herabgewürdigt wird (Der Grundrechtssatz von der Menschenwürde, Günter Dürig, AöR 81, 117-157, 1956). | |
| According to BVerfG vom 09.02.10 – 1 BvL 1/09 the minimum of existence is individual and it must be available at once. | Durch die ständige Unterdeckung des Existenzminimum liegt eine massive Grundrechteverletzung, ein Verstoss gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot und ein Verstoss gegen die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Damit und wegen unbilliger Härte aufgrund des atypischen Sachverhalts vor. Denn ausweislich BVerfG vom 09.02.10 – 1 BvL 1/09 u. A. muss das menschenwürdige Existenzminimum individuell berechnet werden und sofort zur Verfügung stehen | |
| Disability Equality Rights, Union, State laws Gleichberechtigungsgesetze, Bund, Länder | bindet die öffentliche Stellen an das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen- leider ohne praktische Relevanz | |
| Human Rights, unenforcable Menschenrechte, nicht einklagbar https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/043/88/pdf/nr004388.pdf | ||
| Enforcable, einklagbar International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf | ||
| Individual complaint Individualbeschwerde https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/form-and-guidance-submitting-individual-communication-treaty-bodies https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-information-ueber-das-individualbeschwerdeverfahren-zum-un-sozialpakt | ||
| Other conventions, andere Konventionen, e.g. UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities | Disabled people are not to be discriminated. | Durch die ständige Unterdeckung des Existenzminimum liegt eine massive Grundrechteverletzung, ein Verstoss gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot und ein Verstoss gegen die UN-Behindertenrechtskonvention vor. |
critic by UN report, Committee on disability | poverty, health, lack of awareness- here it is clear ableism | |
| International Principles and Guidelines on Access to Justice for Persons with Disabilities, Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen https://www.un.org/development/desa/disabilities/wp-content/uploads/sites/15/2020/10/Access-to-Justice-EN.pdf; https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/Access%20to%20Justice-DEU.pdf | ||
| Individual complaint, since 2011 Individualbeschwerde https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk | ||
| shortcomings listed in rare disease report and else |
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
To insert the extra needs of Rare Diseasers in the livelihood minimum for them. It would be good to ad the general allowances in the case of disability, age, reduction of earning capacities again and that more can be claimed individually. Sick people are not to be undercut from that what is not sufficient anyway. Harassment, despotism, ableism in authorities must be fought and stopped. It tops the top that the disabled are prevented to partake in family fortunes and better shall die than inherit.
Es geht darum, den Bedarf von Personen mit Seltenen Erkrankungen im Existenzminimum anzuerkennen. Und pauschale Mehrbedarfe wie früher für Erwerbsminderung, Alter, Behinderung (auch mehrfach) festzuschreiben und darüberhinaus das Geltendmachen individueller Bedarfe zuzulassen. Kranke Personen sind vom ohnehin unzureichenden Existenzminimum nicht abzuschneiden.Schikane, Willkür und Behindertenfeindlichkeit in Behörden müssen aufhören. Geradezu absurd ist es, wenn es Anliegen der Sachbearbeiterin ist die Durchsetzung des Pflichtteils zu verhindern und die Betroffene dauerhaft in der Sozialhilfe halten zu wollen. Sterben statt zu erben, das ist wohl der Gipfel an heutiger und hiesiger Behindertenfeindlichkeit.
Case details/ Falldetails
| plaintiff | Birgitta Wehner | |
| lawyer | Marcus Lippe (sometimes) | |
| opposing party | Sozialamt Pankow | |
| head of authority | Dominique Krössin, (at that time) | |
| member of political party, if known | LINKE | |
| office clerk | Frau Bräuker | |
| costs | each law suit costs 150€ court fee and costs for a lawyer- evidently die political party of the left can waste tax money | |
| legal area | social law | |
| starting year | 2021 | |
| legal aid/ first instance court, file number, judges | legal aid or first instance or expedited proceeding because of faults of welfare office, SG Berlin, S 70 SO 1611/21 EA payment of welfare, costs heating, etc. S 184 SO 1415 (1416)/22 EA payment of welfare, costs heating S 88 SO 926 (927)/23 EA costs heating S 92 SO 2327/23 EA costs heating, issueing actual welfare agreement S 212 SO 724/24 EA costs heating S 90 SO 964/24 action for failure to act S 195 SO 1671/24 action for failure to act S 195 2128/24 EA payment according to welfare agreement, issueing actual welfare agreement S 95 SO 76/25 EA payment of overdue ca. 600€ out of 2024, issueing actual welfare agreement | legal aid or first instance because of extra needs UPCOMING |
| appeal court, file number, judges | ||
| Constitutional Court of Berlin file number, judges | ||
| Federal Constitional Court file number, judges | ||
| results | At the end most of the open payments and else were reached only in S 92 SO 2327/23 EA Judge Dorn ignored the 4 pages plead and proof that their is existenzial hardship because of financial vulnerability because of a rare disease. | |
| status | closed, open |
