Basis of this law suit is that disabled and poor can not realize their constitutional inheritance right in practice. Wer behindert und arm ist, kann seine verfassungsrechtlich garantieren Erbrechte in der Praxis nicht umsetzen.
The opponent, the a with tax means migrated brahman from India and member of the political party CDU, second wife of the decedent and sole heir, refuses to pay 12,5% legal portion on around 4 Mio€. So the disabled daughter of the decedent has to live permanently on welfare which does not cover the costs of the rare genetic disease. The judges responsable for the legal aid did not take note of any argument and none of the over 140 proofs. The proceedings did take over 2 years because all evidence to the disappeared family fortune had to researched, because the sole heiress alleged in her binding information that there was not a penny. At the end it was be no means a fair trial and as it was lamented many times, poor persons will not get a fair trial and their is no interest of courts in legal portion.
In addition, there is an existential hardship for the beneficiary of the compulsory portion, who is therefore dependent on payment of the correct compulsory portion. The KG Berlin did not explain why a rare genetic disease, which demonstrably entails considerable additional costs and is not covered by the minimum subsistence level and health insurance, should not constitute an existential hardship. Existential hardship depends on the circumstances of life (BSG judgment of 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R). Life, body and health are particularly important existential legal interests (SG Landshut, decision of 12.05.2020 – S 5 SO 31/20 ER).
Zudem liegt eine existenzielle Notlage bei der Pflichteilsberechtigten vor, die damit auf Zahlung des korrekten Pflichtteils angewiesen ist.. Es wurde seitens des KG Berlin nicht begründet, warum eine seltene genetische Erkrankung, die nachweislich mit erheblichen Mehrkosten einhergeht, nicht vom Existenzminimum und der Krankenversicherung gedeckt ist, keine existenzielle Notlage sein soll. Existenzielle Nöte richten sich nach den Lebensumständen (BSG Urteil v. 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R). Leib, Leben, Gesundheit sind besonders bedeutsame existentielle Rechtsgüter (SG Landshut, Beschluss v. 12.05.2020 – S 5 SO 31/20 ER).
In a second legal aid proceeding, an attempt is being made to remedy the obvious illegality of the first legal aid decision. It is not yet clear whether this will be successful. In any case, access to justice is made as difficult as possible for poor disabled people. They have to accept being cheated out of their inheritance rights, are only allowed to inherit a genetic defect, have no fundamental rights, and are a permanent burden on taxpayers through social welfare, which politicians use to complain about and cut costs.
In einem zweiten Prozesskostenhilfeverfahren wird versucht, die greifbare Gesetzeswidrigkeit des ersten Pkh Beschlusses zu heilen. Ob dies erfolgreich ist, kann noch nicht gesagt werden. Auf jeden Fall wird armen behinderten Menschen der Rechtszugang so schwer wie möglich gemacht. Sie müssen sich erbrechtlich betrügen lassen, dürfen nur einen Gendefekt erben, haben keine Grundrechte und fallen dem Steuerzahler dauerhaft mit Sozialhilfe zur Last, was von der Politik genutzt wird, die Kosten hier zu beklagen und zu kürzen.
Für den Fall gibt es auf deutsch eine eigene Internetseite: https://vulnerabel-rechtlos.de/
above Problem/ vorbenanntes Problem
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
Procedure/ Vorgang
Case details/ Falldetails
Line of argumentation, background/ Argumentation, Hintergrund
| ENGLISH | DEUTSCH | PROOF |
| The Federal Bar Association informed the Government in 2019, that their is no fair proceeding in inheritance law, because fraud is easy and common. | „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht die Verheimlichung von Tatsachen, die jeweils zu einer vom Gesetz nicht gewollten Bevorteilung eines sich unredlich verhaltenden Beteiligten führen kann. Die Auskunftsrechte innerhalb von Pflichtteilsstreitigkeiten müssen gestärkt werden.“Initiativstellungnahme No 36 der Bundesrechtanwaltskammer „zugunsten eines fairen Verfahrens im Pflichteilsrecht und Erweiterung der wechselseitigen Auskunftsrechte“, 2019: kein faires Verfahren im Erbrecht möglich. Bei Betrugsverdacht wird Belegvorlage und Abgleich mit Steuerstellen empfohlen. https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2019/dezember/stellungnahme-der-brak-2019-36.pdf | |
| Lawyers lament that judges and courts have no interest in legal portions nor in developing the lacking inheritance law by themselves. | „Pflichtteilsrecht, nur ethische Vorstellungen statt Gesetz? “ (Horn, ErbR 2021, 641); „Hätte man nicht vom BGH „mehr“ erwartet?“ (Kanzleiter, ErbR 2022, 963): Anspruch des Rechtssystems, die Rechtssprechung durch Leitentscheidungen zu prägen und fortzuentwickeln, sich im Erbrecht nicht erfüllt. “Auswirkungen des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch“ (Eichner, ZEV, 2021, 422); | |
| It also to be remembered that poor people often do not get a fair trial: https://germany-disabled-poor-outlawed.de/classism/ | Arme bekommen kein faires Verfahren (https://germany-disabled-poor-outlawed.de/classism/). | |
| In her binding information the sole heiress says that the decedent died without a penny. Here around 3 Mio€ have been disappeared, there is proof that they did exist during the lifetime of the decedent or that they were given as a present to the sole heir, which she did not say in her binding information. The decedent had a high pension, which according to the pension office was paid till death. Bute the sole heir said in her binding information, that 8 years prior to the death of the decedent, he had no banking account anymore. | In ihrer Auskunft gibt die Alleinerbin an, der Erblasser sei ohne einen Cent verstorben. Hier sind insgesamt ca. 3 Mio€ verschwunden, die nachweislich vorhanden waren oder der Alleinerbin geschenkt worden, was diese in der Auskunft nicht angibt, sondern nur eine nicht versteckbare Immobilie, deren Wert sie mit konstruierten Zahlen herunter rechnet. Sodann hatte der Erblasser eine hohe Rente, die ausweislich der DRV bis zum Tod überwiesen wurde. Die Alleinerbin gibt an, der Erblasser habe seit 8 Jahren vor Tod kein Konto gehabt. | case https://vulnerabel-rechtlos.de proofs https://vulnerabel-rechtlos.de/der-fall-sach-und-rechtslage/ |
| Sixteen pieces of documentary evidence and nine pieces of witness evidence were presented regarding the testator’s undisclosed substantial gifts to the sole heir (company shares, patents, 10 years of the testator’s work), the missing financial assets of €1.8 million, and the pension that disappeared more than eight years before his death. In addition, the testator announced during his lifetime that he would defraud the person concerned of her entire statutory share in favor of the sole heir. Therefore, everything was transferred to the sole heir before death, or taken from her, because the future testator was seriously ill and highly morbid. | Zu den nicht angegebenen wesentlichen Geschenken des Erblassers an die Alleinerbin (Firmenanteile, Patente, 10 Jahre Arbeitsleistungen des Erblassers), dem verschwundenen Geldvermögen von 1,8 Mio€ und der über 8 Jahre vor Tod verschwundenen Rente wurden 16 Urkundenbeweise und 9 Zeugenbeweise vorgelegt. Zudem kündigte der Erblasser noch zu Lebzeiten an, dass er die Betroffene zugunsten der Alleinerbin um die kompletten Pflichtteilsansprüche betrügen würde. Daher hat wurde auch vor Tod alles an die Alleinerbin abgegeben, bzw. von dieser genommen, denn der spätere Erblasser war schwerkrank und hochmorbide. | |
| Nevertheless the courts of some states (Obergerichte) have developed some jurisdiction. This is to discuss in a fair trial, but the LG and KG in Berlin will not discuss them in a fair trial- see https://germany-disabled-poor-outlawed.de/law-system/ | ||
| Rösler in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 6. Auflage 2024, § 26 Pflichtteil, Rn 1491: When important sums of money disappeared, the heir has to give evidence. | Erbe muss Belege vorlegen u.a. bei erheblichem verschwundenen Vermögen (Rösler in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 6. Auflage 2024, § 26 Pflichtteil, Rn 1491). | |
| OLG Stuttgart (26. Januar 2016, 19 W 78/15): heir musst provide bank records, when the decedent had sufficient income which did disappear. | Das OLG Stuttgart (26. Januar 2016, 19 W 78/15) hat dem Erben die Beschaffung der Kontoauszüge aus den letzten 10 Jahren zur Prüfung etwaiger Schenkungen auferlegt, weil die Bankkonten des Erblassers am Todestag kaum Guthaben aufwiesen bei monatlichen Einkünften von 1.720 Euro: https://openjur.de/u/884761.html | |
| Brandenburgisches OLG Urteil vom 14.07.2020 – 3 U 38/19: If important presents were not listed in the binding information, it had to be completed. | Sind wesentliche Geschenke nicht angegeben, muss die Auskunft ergänzt werden- Brandenburgisches OLG Urteil vom 14.07.2020 – 3 U 38/19: das Nachlassverzeichnis ist eklatant unvollständig und ist daher zu vervollständigen: https://openjur.de/u/2254052.html | |
| Unfortunately, the facts and legal situation were concealed in the legal aid proceedings and it was even claimed that only allegations had been presented: Since inheritance law case law is not a norm, but the norm is that, even if the Berlin courts have a different legal opinion, legal aid must be provided in order to discuss the different legal opinions in proper proceedings. This was refused in Berlin, and the person concerned was deprived of their rights to a fair trial and to a share in the family assets. This includes the rights under the Un BK, which provide special protection for property. | Leider wurde die Sachlage und Rechtslage im Prozesskostenhilfeverfahren beschwiegen und sogar erklärt, es wären nur Behauptungen vorgelegt werden: Da die erbrechtliche Rechtsprechung keine Norm ist, die Norm aber lautet, auch wenn die Berliner Gerichte eine andere Rechtsmeinung haben, muss es Prozesskostenhilfe geben, um die unterschiedlichen Rechtsmeinungen in einem ordentlichen Verfahren zu diskutieren. Dies wurde in Berlin verweigert und der Betroffenen die Rechte auf ein faires Verfahren genommen und die Teilhabe am Familienvermögen. Dergleichen die Rechte aus der Un BK, die bei Eigentum einen besondereren Schutz vorsehen. | |
| It should be hushed up, that the sole heir had strip the decedent before his death of all his means, possessions, money, pension. | Es sollte beschwiegen werden, dass die Alleinerbin dem Erblasser zu Lebzeiten allen Besitz, Vermögen, Geld und Rente abgenommen hatte. | |
| Also it was hushed up, that the decedent hat several, heavy, neurological sicknesses, among them one rare disease and was suffering for a long time. | Gleichfalls beschwiegen wurde, dass der Erblasser schon lange an mehreren schweren Erkrankungen, darunter mehrere neurologische und eine seltene litt und hochmorbide war. | |
| Existential hardship because of severe complex rare genetic disease (Ehlers-Danlos Syndrome)- for the financial vulnerability see https://germany-disabled-poor-outlawed.de/rare-disease/ https://germany-disabled-poor-outlawed.de/poverty/ In cases of hardship the judges have to be extra correct and agree to save evidence. Here ist was denied without giving a reason. | Existenzielle Notlage: An Seltenen Erkrankungen Personen sind vielfach vulnerabel, auch wirtschaftlich, so auch die Beschwerdeführerin. Daher besteht eine Existenzielle Notlage. Es besteht ferner ein öffentliches Interesse, weil ein erheblicher Schaden für Staatskasse entsteht, wenn die dauerhaft in der Sozialhilfe verblieben wird, wenn die erbrechtlichen Ansprüche nicht korrekt durchgesetzt werden können. Die Berliner Gerichte haben nicht verstanden, was es bedeutet, eine Seltene Erkrankung, diese seltene Erkrankung in diesem Fall zu haben- trotz der umfangreich dazu vorgelegten Studien und Einzelnachweise. Auch Nicht-Verstehen ist eine Gehörsverletzung. Die Beschwerdeführerin ist aufgrund ihrer seltenen Erkrankung wirtschaftlich vulnerabel und auf die tatsächliche Durchsetzung des erbrechtlichen Anspruchs angewiesen. Es kann ja nicht sein, dass Gendefekte vererbt werden und der grundrechtlich garantierte Zugang zur Teilhabe am Familienvermögen de facto leer läuft. Das LG hat sich gar nicht und das KG hat sich sachlich und rechtlich mit einer existenziellen Notlage nicht auseinandergesetzt. Diese liegt vor und ist erheblich und deswegen muss die Beschwerdeführerin ihre rechtlichen Ansprüche sichern. Sodann hat die Beschwerdeführerin, die das Ehlers-Danlos-Syndrom nachweislich hat, ärztliche Atteste über Mehrbedarfe und aktuelle schwere Komplikation vorgelegt (K 0-5, K 0-12) vorgelegt. Diese bestätigen diesen dauerhaften Mehrbedarf im Existenzminimum (Ernährung, Bekleidung, Heizung/Haushaltsenergie) und in der Gesundheitssorge. Die Beschwerdeführerin ist aufgrund dieser Situation wirtschaftlich vulnerabel und auf die tatsächliche Durchsetzung des erbrechtlichen Anspruchs angewiesen. Es kann ja nicht sein, dass Gendefekte vererbt werden und der grundrechtlich garantierte Zugang zur Teilhabe am Familienvermögen de facto leer läuft. Das KG hat sich sachlich und rechtlich mit einer existenziellen Notlage nicht auseinandergesetzt. Diese liegt vor und ist erheblich und deswegen muss die Beschwerdeführerin ihre rechtlichen Ansprüche sichern. Dauerhafte schwere und seltene systemische (multimorbide) Krankheit, Behinderung und Einkommensarmut sind soziale Notlagen. Leib, Leben, Gesundheit sind besonders bedeutsame existentielle Rechtsgüter, die hier gefährdet sind (SG Landshut, Beschluss v. 12.05.2020 – S 5 SO 31/20 ER). Die Beschwerdeführerin ist im Existenzminimum und in der gesundheitlichen Versorgung unterdeckt. Die Mehrbedarfe und gesundheitlichen Leistungen fallen jedoch jetzt schon dauerhaft an und müssen irgendwie erbracht werden, entweder durch Hungern oder Aufschieben der Versorgung oder Einsparen. Schon die physische Existenz (also Leistungen für Nahrungsmittel und Getränke, Bekleidung, Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung sowie Gesundheit) sind nicht gesichert. Dazu treten besondere Lebensumstände, nämlich hier eine schwere Erkrankung, wegen deren Seltenheit diese außerhalb des üblichen Versorgungsleistungen durch die Medizin und Krankenkassen stellt (nur internationale Leitlinien, Studien, separate Bewilligung und Klageverfahren gegen Kassen nötig, während jeder Verzögerung schreitet das Glaukom fort, untergegangene Sehzellen bleiben untergegangen)- dies sind besondere Lebensumstände in der Person des Leistungsberechtigten, die das physische Existenzminimum konkret und unmittelbar gefährden. Eine außergewöhnliche Notlage ist gegeben, existenzielle Nöte richten sich nach den Lebensumständen (BSG Urteil v. 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R)- mögen die genannten Summen für die hier Lesenden auch gering sein, für die Beschwerdeführerin sind diese nicht zu erbringen. Der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss geht darauf gar nicht mehr ein. Die gesundheitlich Notlage verursacht die existenzielle Notlage und ist keineswegs unerheblich. Im übrigen wurde auch nicht auf die Verschuldung eingegangen, also dass die Rückzahlung für Kredite Waschmaschine Sehhilfen beim Kreditgeber und über die anhängige Erstattung Sozialgerichten (S 103 AS 9076/20 u.A). Das Existenzminimum muss sofort zur Verfügung stehen, was es hier nicht tut. Ausweislich BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 LS 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art.1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind LS 2. Dieses Grundrecht aus Art.1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art.20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art.1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, Die beantragten Mehrbedarfe gehören alle zum Existenzminimum (Ernährung, Medikation, Sehhilfen, Bekleidung, Energie etc.). Dazu gesellt sich die Unterdeckung in der Gesundheitsversorgung, denn anders als bei Volkskrankheiten gibt es nur internationale Versorgungsleitlinien, die bei der Krankenkasse beantragt und gfls. erklagt werden müssen. Ein jahrelanger Klageweg sichert das Existenzminimum nicht, da die Bedarfe sofort anfallen. Daher besteht eine existenzielle Notlage. | proofs https://vulnerabel-rechtlos.de/category/oeffentliches-interesse-existenzielle-notlage/ Orphanet: Ehlers-Danlos-Syndrom |
| Einen Beurteilungsspielraum hat das Gericht zwar bei der Frage, ob eine besondere Sachkunde erforderlich ist (Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 286) und ob es selbst über diese verfügt (BGH NJW-RR 00, 1547, 1548; 07,357, 358). (Zivilprozessordnung, Prütting/Gehrlein, 15. Aufl., 2023, Rn 3). Den Parteien ist aber das Bestehen und die Quelle der besonderen Sachkunde mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren, beides ist in den Urteilsgründen darzulegen und das erzielte Ergebnis eingehend zu begründen (BGH NJW 15, 1311; 18, 2730; VersR 19, 1033. 1034; 19, 497, 498 f; NJW 19, 2607). Wird auf Fachliteratur zurückgegriffen, ist zu erklären, welche Kenntnisse den Richter zur Auswertung befähigen (BGH NJW 00, 1946; NJW-RR 07, 357). Bei besonders schwierigen und komplexen Sachfragen, wird idR ein Sachverständigengutachten unentbehrlich sein (etwa bei medizinischen Haftungsfällen vgl BGH MedR 09, 342, 343 = VersR 08, 1216, 1217; NJW 00, 1946, 1947; VersR 79, 939, 941). (ebd., Rn 5). | ||
| A public interest was declared, because the tax payer has to come up with welfare for a lifetime, when in practice the claimant can not inherit because of fraud. This argument was ignored. Interestingly shortly before the final decision in the proceedings of legal aid, Berlin announced that there will be bankruptcy shortly if it will continue like this (https://www.berlin.de/rechnungshof/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1429692.php). Obviously no call for the judges to assure a partake in inheritance instead of welfare. Persons paid by taxpayers show no interest in protecting their interests. | In der Anhörungsrüge war erklärt worden, S. 28 ff., : dass ein öffentliches Interesse besteht, weil die Beschwerdeführerin bis zum Lebensende auf die ergänzende Sozialhilfe angewiesen wird und daher darauf angewiesen ist, ihre Ansprüche tatsächlich und auch umfänglich durchzusetzen. In Zeiten, wo ständig die hohen Sozialausgaben bezahlt werden und der Staatshaushalt unter strengen Sparmassnahmen und sogar Zahlungsunfähigkeit für das Land Berlin angekündigt wird, ist eine solcher Schaden zu Lasten der Staatskasse und Steuerzahlerin abzuwenden. Es ist auch schwer vermittelbar, dass sich die Gegnerin mit dem erbrechtlichen Betrug durchsetzen kann, schon gar nicht als Person, die das hiesige Rechtssystem augenscheinlich nicht respektieren mag und als aus Indien Migrierte Person, hiesige BürgerInnen derart schädigen mag. Steuerrechtlich wird § 30 Abs. 5 AO eine Offenlegung verlangt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, namentlich die Offenbarung erforderlich ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit oder zur Verhütung oder Verfolgung von Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen… Ausweislich Klein u.A., Abgabenordnung, 17. Aufl., 2023, § 30 Rn 206 gehören dazu schwerwiegende Verbrechen, insbesondere Untreue und Unterschlagung zulasten des Staates, es geht um Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl. Wegen der sehr niedrigen Erwerbsminderungsrente (die wegen ihrer Geringfügigkeit auch immer niedrig bleiben wird) ist die Beschwerdeführerin dauerhaft auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Wenn sie ihre erbrechtlichen Ansprüche nicht geltend machen kann, weil ja sehr deutlich Betrug im Raum steht, wird die Steuerzahlerin einspringen müssen. Nach Meinung der Beschwerdeführerin besteht hier nach auch ein gesamtwirtschaftliches Interesse da diese als Erwerbsminderungsrentnerin dauerhaft, also lebenslänglich auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein wird, also hierfür Steuermittel bindet. Trotz schwerer Krankheit ist die Lebenserwartung bei Ehlers-Danlos-Syndrom, Typ III, hypermobiler Typ nicht reduziert. Bei einem Mittel von 80 Jahren und einem Ansatz von min. 700€ an Sozialleistungen mtl., zumindest einige Mehrbedarfe werden gerichtlich erreicht werden, Mietsteigerungen sind nicht auszuschliessen, dürfte eine Schätzung von gesamt 300.000€ nicht zu gering angesetzt zu sein. Zumal politisch die steigenden Sozialkosten beklagt werden. So im Papier vom BMF vom 17.08.23 zum Haushalt 2024 und Planung bis 2027, K 135. Die aktuelle Presseerklärung des Rechnungshof von Berlin vom 21,03.24 erklärt, dass die Berliner Finanzen bald nicht mehr tragfähig sind, wenn das Ausgabenniveau weiter so bleibt, K 136. Den Schaden nicht von den öffentlichen Kassen, von der Steuerzahlerin abzuwenden, zumindest zu minimieren wäre schon anbetrachts der Kassenlage aktuell und auch in der zukünftigen Entwicklung schlechterdings nicht zu rechtfertigen. Der Fall ist auch geeignet, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern (wurde im Nachtrag korrigiert, muss natürlich „Justiz“ heißen. Es genügt ein Verdacht bei Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik (BGH, Urt. v. 12. Februar 1981 – III ZR 123/79). | proofs https://vulnerabel-rechtlos.de/betrugsfreundliche-brd-beweise-vernichtung/ |
| Fraud means often tax fraud too. | Betrug geht oft mit Steuerhinterziehung einher. | proofs https://vulnerabel-rechtlos.de/duerfen-betruegende-erbinnen-auch-erbschafts-und-schenkungssteuern-hinterziehen/ |
| The sole heiress and oppnent is a member of the political party CDU and run for elections locally- but with no intention to respect national law. | Die erbrechtliche Gegnerin ist CDU Mitglied und stellte sich auch lokal zur Wahl- der hiesigen Rechtsordnung sieht sie sich allerdings nicht verpfflichtet. | proofs https://vulnerabel-rechtlos.de/cdu-sorgt-fuer-elend-parteimitglied-sorgt-fuer-steigende-sozialkosten-durch-betrug/ |
Violation of rights/ Rechtsverletzungen
| law violation fair hearing, formal law, material law Rechtsverletzung (Gehör, formelles Recht, Materielles Recht) | Sachkunde des Gerichts Über die Situation von an Seltenen Erkrankungen Erkrankter entscheiden RichterInnen, gleichfalls ohne Ahnung. Einen Beurteilungsspielraum hat das Gericht zwar bei der Frage, ob eine besondere Sachkunde erforderlich ist (Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 286) und ob es selbst über diese verfügt (BGH NJW-RR 00, 1547, 1548; 07,357, 358). (Zivilprozessordnung, Prütting/Gehrlein, 15. Aufl., 2023, Rn 3). Den Parteien ist aber das Bestehen und die Quelle der besonderen Sachkunde mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren, beides ist in den Urteilsgründen darzulegen und das erzielte Ergebnis eingehend zu begründen (BGH NJW 15, 1311; 18, 2730; VersR 19, 1033. 1034; 19, 497, 498 f; NJW 19, 2607). Wird auf Fachliteratur zurückgegriffen, ist zu erklären, welche Kenntnisse den Richter zur Auswertung befähigen (BGH NJW 00, 1946; NJW-RR 07, 357). Bei besonders schwierigen und komplexen Sachfragen, wird idR ein Sachverständigengutachten unentbehrlich sein (etwa bei medizinischen Haftungsfällen vgl BGH MedR 09, 342, 343 = VersR 08, 1216, 1217; NJW 00, 1946, 1947; VersR 79, 939, 941). (ebd., Rn 5). | |
| Constitutional rights Grundrechte | Human dignity, equality before the law, no discriminiation | Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte, Gebundenheit von Legislative, Exekutive, Judikative) Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz, Diskriminierungsverbot behinderter Menschen) Die Menschenwürde, Gleichheitssatz und Diskriminierungsverbot behinderter Menschen sind verletzt, wenn die Gerichte die spezifische Situation von an Seltenen Erkrankungen Erkrankter nicht wahrnehmen, also weder die Studien noch Atteste, dass Seltene Erkrankungen und vorliegende vulnerabel machen (körperlich, psychisch, kognitiv), das Existenzminimum unterschritten, die Gesundheitsversorgung nicht erhältlich, woraus eine wirtschaftliche Notlage resultiert. Oder sich nicht damit beschäftigen mögen, weil hieraus ein Mehraufwand folgt, Sachverständigengutachten, nur internationale medizinische Fachliteratur. |
| Right to health | Es wird auch das Recht auf Gesundheit der Beschwerdeführerin und des Erblassers verletzt. Das Menschenrecht auf den “höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit” gehört zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (“WSK-Rechte”), wie sie von der UN im Sozialpakt 1966 (Art. 12) formuliert und von der Bundesrepublik Deutschland 1973 ratifiziert. Im Allgemeinen wird das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz lediglich als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe gedeutet. Jedoch ist es durch das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Schutzpflichtdimension entfaltet worden. Danach gebietet das Grundrecht dem Staat, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen. Durch das SGB und weitere Kodfikationen ist ein einfachgesetzliches Gesundheitsrecht gebildet (Franz Reimer, DAS RECHT AUF GESUNDHEIT, EINE RECHTSVERGLEICHENDE PERSPEKTIVE, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments Bibliothek für Vergleichendes Recht PE 698.770 – Oktober 2021, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/698770/EPRS_STU(2021)698770_DE.pdf). | |
| Right to be heard | Art.103 GG (Justizgrundrecht: vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör) Wesentlicher Vortrag zu erbrechtlichem Betrug, Belegvorlage und Nicht-Beendigung der Auskunftsstufe weil wesentliches nicht angeben, sondern mühsam von der Beschwerdeführerin recherchiert werden muss, vorliegenden Seltenen Erkrankungen, Existenzieller Notlage, öffentlichem Interesse, Testierunfähigkeit, Testierfreiheit und Verpflichtung der Gegnerin zur Gesundheitssorge, nachdem sie dessen Immobilie, Geldvermögen und Einkommen vereinnahmt hat und der Erblasser darauf keinen Zugang mehr hatte. | |
| Fair trial | Art. 2 iVm Art. 20 GG (Allgemeines Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren; Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutzbzw. Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes) Art. 3 i. V. m. Artikel 20 I, III GG (Gleichheitssatz, Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit bzw. auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, Willkürverbot, Einheit der Rechtsordnung) Indem die Berliner Gerichte, keine Pkh für ein ordentliches Verfahren gewähren, wo eine Beweisaufnahme zu erbrechtlichem Betrug, verschwundenem Vermögen, Einkommen, Testierfähigkeit wegen schweren und seltenen Erkrankungen stattfinden und die Fragen zur Testierfreiheit und Verpflichtung der erbrechtlichen Gegnerin zur Gesundheitssorge für den Erblasser erörtert werden kann, beenden sie deren Klärung im Pkh Verfahren, verunmöglichen ein faires Verfahren und den Anspruch auf Rechtseinheitlichkeit und Rechtsfortbildung | |
| No answering of difficult law and case question in the proceedings of legal aid. | Keine Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen im Pkh-Verfahren. BVerfG, Beschl. v. 08.07.2016, 2 BvR 2231/13 „Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit ausArt. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation vonBemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78,104 <117 f.>; 81, 347 <356> m.w.N.). Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlichunbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass diebeabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolghat und nicht mutwillig erscheint. Jedoch überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einerErfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, demUnbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlichverfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 <356 f.>). Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazudienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren derProzesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrenstreten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 <357>). Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- undTatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssenauch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in dem dafür vorgesehenen Verfahrenzugeführt werden können (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom17. Februar 2014 – 2 BvR 57/13 -, juris, Rn. 10). Das Prozesskostenhilfeverfahren will denRechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE81, 347 <357>).“ | |
| Legal aid to to grant in the case of: fundamentally significant, advancement of law, Unified jurisdiction Procedural law is a constitutional right. | Bei Vorliegen von Revisionsgründen ist Pkh zu bewilligen. Beschwerde ist auch nach § 574 Abs. 3 ZPO zuzulassen, weil die Rechtssache grds Bedeutung hat, der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung dient. daher ist dem Pkh Antrag stattzugeben (BGH NJW 2003, 1116; BGH NJW-RR 2004, 1162) Rechtsfragen, die zur Einheit der Rechtsordnung oder der Rechtsfortbildung klärungsbedürftig sind, sind nicht im Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Sondern, wenn einer Rechtsfrage diese Bedeutung zukommt, es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider läuft, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (OVG Bremen, 01.12.2010 – 2 S 14/10). Prozesskostenhilfe ist daher auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2004 – 1 BvR 1715/02 23). „Dem ASt ist auch dann Pkh zu bewilligen, wenn das Instanzgericht in der Sache zuungunsten des ASt entscheiden möchte (BGH MDR 2013, 1799), selbst wenn es bereits Hauptsacheentscheidungen zu der Rechtsfrage in anderen Verf getroffen hat (BVerfG 4.10.2017 – 2 BvR 846/17). Pkh ist in diesem Fall nicht nur für die unteren Instanzen, sondern auch für das letztinstanzl Verf, in dem die Grundsatzfrage geklärt wird, zu bewilligen (BVerfG v. 4.5.2015 – 1 BvR 2096/13, NJW 2014, 2173 = MDR 2015, 723; aA Geimer 32. Aufl Rn 21).“ (aus: Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 114 ZPO, Rn. 25). | |
| Legal aid is to grant, in the cases above, even if the court has another opinion. | Auch wenn ein Gericht von der höchstrichterlichen Rechtssprechung und der hM in der Literatur abweichen will, muss es Pkh bewilligen (BVerfG, Beschl. v. 21.04.2016, 1 BvR 2154/15, NJW-RR 2016, 1266 f). Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren „Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn das Fachgericht im Verfahren der Prozesskostenhilfe bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur zum Nachteil des Unbemittelten abweicht.“ (LS 1) „Art. 2 I iVm Art. 20 III GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist verfassungsrechlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll allerdings nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 f.] = NJW 1991, 413; stRspr). „Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 I ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage – obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet – als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 [359 f.] = NJW 1991, 413).“ Entsprechendes gilt, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 7.11.2011 – 1 BvR 1403/09, BeckRS 2011, 56799 Rn. 34 mwN).“ BVerfG, Beschl. v. 8. 11.2004-1 BvR 2095/04, NJW-RR 2005, 500 f. Überspannte Anforderungen an Erfolgsaussicht einer Klage im Pkh-Verfahren) GG Art. 3 I, 20 III; ZPO § 114„Eine mit Art. 3 I i. V. mit Art. III GG unvereinbare Überspannung der Anforderungen an dasVorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung gem. §114 ZPO liegt vor, wenn das Gericht – selbst bei Heranziehung schlüssiger Argumente undguter Begründung- in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur … abweicht. (Leitsatz der Redaktion)“ „Unter Anlegung dieses Maßstabs verstößt die Entscheidung des OLG gegen Art. 3 I i. V. m. Art. 20 III GG. Denn das Gericht hat die Anforderungen an die Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe überspannt, indem es eine schwierige Rechtsfrage bereits im summarischen Verfahren “durchentschieden” hat.“ „Das OLG ist mit seinem Beschluss in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von derhöchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur abgewichen;ein solches Vorgehen muss aber – selbst wenn es unter Heranziehung schlüssigerArgumente gut begründet wäre- im Hinblick auf die im summarischen Verfahren nicht inausreichender Weise gegebene Möglichkeit zur Vertiefung und Verdeutlichung des eigenenRechtsstandpunkts der Parteien- zum Beispiel in einer mündlichen Verhandlung- dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.“ | |
| No judgment of evidence in the proceedings of legal aid. | Eine Beweisaufnahme findet im PkhVerfahren nicht statt. Pkh ist vielmehr idR bereits dann zu bewilligen, wenn der Erfolg der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vom Ausgang einer Beweisaufnahme abhängt; dabei genügt es, dass die Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (BVerfG v. 19.2.2008 – 1 BvR 1807/07, NJW 2008, 1060 = MDR 2008, 518; BVerfG v. 13.7.2020 – 1 BvR 631/19, FamRZ 2020, 1559): (aus: Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 114 ZPO, Rn. 32). | |
| New argumentation evidence during appeal in case of legal aid is permitted. | Neuer Vortrag im Pkh-Beschwerde ist zulässig. Neuer Sachvortrag und darauf gründender Rechtsvortrag sind im Beschwerdeverfahren zulässig (Hessisches Landarbeitsgericht vo 26.05.2020 Az. 14 Ta 26/20). Es muss kein neuer Pkh-Antrag gestellt werden, denn das erstinstanzliche Gericht hat im Abhilfebeschluss die Möglichkeit unter Berücksichtigung des neuen Vorbringens zu entscheiden. | |
| Fair trial | Art 19 IV GG (Recht auf effektiven Rechtsschutz) Das Recht auf effektiven Rechtsschutz wird verletzt, wenn die Beschwerdeführerin ihre erbrechtlichen Ansprüche nicht korrekt geltend machen kann, weil die Auskunftsstufe nicht richtig geführt wird und die Belege nicht zumindest gesichert werden. | |
| To get a legal portion of the family fortune is a constuitional right. | Art 14 Abs. 1 iVm Art 6 GG (Familiensolidarität, Erbrecht/Pflichtteil, Testierfreiheit) Art. 14 Abs. 1 GG stellt aber auf der anderen Seite auch das Recht des Erben sicher, das ihm vererbte Vermögen tatsächlich auch erlangen und behalten zu dürfen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht aus Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Schutz von Familie und Ehe in Art. 6 GG auch das so genannte Familienerbrecht entwickelt. Damit unterliegt auch das Pflichtteilsrecht in den §§ 2303 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dem Schutz der Verfassung. a) Verletzte Grundrechte der Beschwerdeführerin Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 1 1 i. V. mit Art. 6 1 GG gewährleistet (LS 1) BVerfG, Beschl. v. 19.05.2005 – 1 BvR 1644/00 u.a., NJW 2005, 1561 Ls 1 ist tragendes Strukturprinzip des geltenden Pflichteilsrecht und schützt dieses. „Die erbrechtliche Institutsgarantie vermittelt weitergehend inhaltliche Grundaussagen einer verfassungsrechtlich verbürgten Nachlassverteilung. Zu den von ihr erfassten traditionellen Kernelementen des deutschen Erbrechts gehört auch das Recht der Kinder des Erblassers auf eine dem Grundsatz nach unentziehbare und bedarfsunabhängige Teilhabe am Nachlass.“ (ebd.) „Nach der ständigen Rechtssprechung des BVerfG gewährleistet die Erbrechtsgarantie des Art. 14 1 1 GG das Erbrecht als Rechtsinstitut und als Individualrecht.“ (ebd.) In Verbindung mit Art. 6 1 GG ist die Nachlassteilhabe von Kindern Ausdruck einer Familiensolidarität, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Kindern besteht. „ Art. 6 1 GG schützt dieses Verhältnis zwischen Erblasser und seinen Kindern als lebenslange Gemeinschaft, innerhalb derer die Eltern wie Kinder nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, füreinander sowohl materiell als auch persönlich Verantwortung zu übernehmen. Das Pflichtteilsrecht knüpft- wie das Unterhaltsrecht- an die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem Erblasser und seinen Kinder an und überträgt die regelmässig durch Abstammung begründete und zumeist durch familiäres Zusammenleben untermauerte Solidarität zwischen den Generationen in den Bereichen des Erbrechts. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt damit von Verfassungs wegen grundsätzlich auch den durch Abstammung begründeten familienrechtlichen Bindungen … diese Verpflichtung zur gegenseitigen umfassenden Sorge rechtfertigt es, dem Kind mit dem Pflichtteilsrecht auch über den Tod des Erblassers hinaus eine ökonomische Basis aus dem Vermögen des verstorbenen Elternteils zu sichern… hieran anknüpfend hat das Pflichtteilsrecht die Funktion, die Fortsetzung des ideellen und wirtschaftlichen Zusammenhang von Vermögen und Familie – unabhängig von einem konkreten Bedarf des Kindes – über den Tod des Vermögensinhabers hinaus zu ermöglichen (Staudinger/Otte, BGB, 2000, Einl zu §§ 1922ff Rdnr 51; Boehmer, ErbR in Neumann/Nippderdey/Scheuner, Die Grundrechte 2. Bd., 1954, S. 401, 414, 416)…. Zugleich wird eine unverhältmässige erbrechtliche Benachteiligung der Kinder durch Einsetzung des Ehegatten oder einer familienfremden Person als Erben oder Vermächtnisnehmer vermieden. Das Pflichtteilsrecht des BGB ist damit grundsätzlich geeignet und erforderlich, die Kinder des Erblassers davor zu schützen, dass sich die Familienbeziehungen überhaupt nicht oder nur unzulänglich in der Verteilung des Nachlasses widerspiegeln (vgl Martiny, S. A 70 f.).“ (ebd.) Der Gesetzgeber hat die kollidierenden Grundrechtspositionen in ihren Wechselwirkungen zu sehen und jeweils so zu begrenzen, dass sie sowohl für den Erblasser als auch für seine Kinder so weit wie möglich wirksam bleiben. Die erbrechtliche Gegnerin unterläuft die „grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. GG Artikel 14 GG Artikel 14 Absatz I 1 i.V. mit Art. GG Artikel 6 GG Artikel 6 Absatz I GG gewährleistet. Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ BGB § 2303 BGB § 2303 Absatz I BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § BGB § 2333 Nrn. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des §§ BGB § 2345 BGB § 2345 Absatz II, BGB § 2339 BGB § 2339 Absatz I Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.“ (LS 1, BVerfG NJW 2005, 1561) Zu den traditionellen Kernelementen des deutschen Erbrechts gehört auch das Recht der Kinder des Erblassers auf eine dem Grundsatz nach unentziehbare und bedarfsunabhängige Teilhabe am Nachlass. Manche meinen, dass Pflichtteilsrecht würde gerade nicht ins Erbrecht fallen, sondern sei als rein schuldrechtlicher Anspruch (ohne im übrigen dessen übliche Belegvorlage übernehmen zu wollen) zu betrachten (z. B. Grundgesetzkommentar, Dreier (Hg), 3. Auflage, 2013, Art. 14 GG, Rn 80). Dazu ist zu sagen, dass anderes durchaus vererbt wird und auch nicht abgelehnt werden kann, etwa Erbkrankheiten. Rechtlich nun zu meinen, Vermögen sei auszugliedern, führt zu der Absurdität, dass Gendefekte vererbt werden, Geld nicht und die Betroffenen dem Sozialetat der Steuergemeinschaft zur Last fallen, dessen zu hohe Kosten politisch stetig beklagt werden. Es widerspricht auch, Familiensolidarität (Art. 6 I GG) hoch zu halten und sich der Kinder, der kranken Kinder aber gleichzeitig de facto entledigen zu können, denn wenn diese arm sind, werden sie sich kein ordentliches Verfahren leisten können und diese unter einem Existenzminimum zurückzulassen, wenn es eine Seltene Erkrankung ist, die nicht über die auf Norm gesetzten Existenzsicherungsleistungen und Krankenversicherungsleistungen abgedeckt wird. Hier kollidiert auch das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen aus Art. 3 GG. | |
| The testator must testate freely. | b) Verletzte Grundrechte des Erblassers Die Testierfreiheit unterfällt dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG und stellt eines der Grundprinzipien und unantastbaren Wesensgehalte des Erbrechts dar. Bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen muss zunächst immer geprüft werden, ob der spätere Erblasser überhaupt noch letztwillig verfügen darf, sprich testierfrei ist. Unter Testierfreiheit versteht man die Fähigkeit und Berechtigung, frei zu bestimmen, an welche Personen mit Eintritt des Erbfalles der Nachlass fallen soll. Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen und wird zumindest im Kern durch den fundamentalen Art. 1 in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1985, Az. 1 BvL 12/84, BVerfGE 70, 115, 123; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986, Az. 1 BvR 1542/84, BVerfGE 72, 170). Diese Autonomie äußert sich im Zivilrecht u. A. in der Vertragsfreiheit, der Eigentumsfreiheit und der Testierfreiheit. Daneben war der Erblasser krankheitsbedingt testierunfähig und damit nicht in der Lage, eine Verfügung von Todes wegen rechtswirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. | |
| Groups are affected, because their is no fair trial in inheritance law. | GRUPPENBETROFFENHEIT Hintergrund Erbrechtliche Rechtsprobleme- insofern sind Gruppen betroffen: Pflichtteilsberechtigte, aber auch Betagte und Schwerkranke, an seltenen Krankheiten Betroffene. Wegen der Möglichkeiten des Betrugs keine fairen Verfahren im Erbrecht, in Fachzeitschriften und Petitionen an die BuReg ergebnislos moniert, z.B.: „Pflichtteilsrecht, nur ethische Vorstellungen statt Gesetz? “ (Horn, in: ErbR 2021, 641), „Hätte man nicht vom BGH „mehr” erwartet? (Kanzleitner in; ErbR 2022, 963), Initiativstellungnahme No 36 der Bundesrechtanwaltskammer „zugunsten eines fairen Verfahrens im Pflichtteilsrecht und Erweiterung der wechselseitigen Auskunftsrechte (Modifizierung des § 2314 BGB, 2019, (https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2019/dezember/stellungnahme-der-brak-2019-36.pdf.), schlägt vor, dass auf Anforderung von den Auskunftsschuldnern Belege vorzulegen sind und auch weitere Kontrollinstanzen wie die Erbschaftssteuerstelle angefragt werden können. Insofern werden hier Dinge verlangt, die ohnehin in der juristischen Diskussion sind, da es wie der hier zu Grunde liegende erbrechtliche Fall zeigt. Es herrscht keine Rechtseinheitlichkeit je nach Gericht und Zahlungsfähigkeit der Betroffenen werden unterschiedliche Ergebnisse erreicht. Dass Pkh dazu genutzt, um durch Ablehnung die Arbeit vom Tisch zu bekommen und in Eliten durchaus eine armenfeindliche Stimmung herrscht, dazu hat Ronen Steinke im Strafrecht publiziert (Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022). Die dort geschilderte Grundsituation kann auf andere Rechtsbereiche übertragen werden. Bei einer überlasteten Justiz bietet die Pkh Ablehnung die Möglichkeit, die Überlastung dergestalt zu reduzieren (Zeig mich doch an! Wenn die Justiz zur Lachnummer wird, NZZ, Fatina Keilani, 24.08.2023, https://www.nzz.ch/deutschland/der-fall-deutschland/ueberlastete-justiz-buerger-verlieren-das-vertrauen-in-den-rechtsstaat-ld.1751805). Das bedeutet vulnerable Personen, Arme, an Seltenen Erkrankungen Erkrankte und Betagte sind von der Rechtsordnung nicht geschützt. Das ist umso bedenklicher als, dass der Kapitalismus diverse Glücksritter produziert und Personen einwandern, die das hiesige Rechtssystem nicht akzeptieren. Zum mangelhaften Schutz Alter und Schwerkranker: „Schutz des Erblassers vor unangemessener Beeinflussung“ (Frieser in: ErbR 2020 309-313). | |
| Existential hardship see above | Existenzielle Notlage | |
| Disability Equality Rights, Union, State laws Gleichberechtigungsgesetze, Bund, Länder | bindet die öffentliche Stellen an das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen- leider ohne praktische Relevanz | |
| Human Rights, unenforcable Menschenrechte, nicht einklagbar https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/043/88/pdf/nr004388.pdf | ||
| Enforcable, einklagbar International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf | ||
| Individual complaint Individualbeschwerde https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/form-and-guidance-submitting-individual-communication-treaty-bodies https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-information-ueber-das-individualbeschwerdeverfahren-zum-un-sozialpakt | ||
| Other conventions, andere Konventionen, e.g. UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities | ||
| critic by UN report, Committee on disability | poverty, health, lack of awareness- here it is also classism | |
| International Principles and Guidelines on Access to Justice for Persons with Disabilities, Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen https://www.un.org/development/desa/disabilities/wp-content/uploads/sites/15/2020/10/Access-to-Justice-EN.pdf; https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/Access%20to%20Justice-DEU.pdf | ||
| Individual complaint, since 2011 Individualbeschwerde https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk | ||
| shortcomings listed in rare disease report and else | economic vulnerability |
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
To fight fraud in inheritance law, assure that taxes are paid hereon, make it possible that also disabled and poor can inherit.
Der Betrug im Erbrecht, der hier in unverschämtester und dreistester Vollendung durchgeführt wurde, bei mehreren Mio€ soll es keinen Cent geben, muss endlich ein Ende haben. Zudem liegt nahe, dass hieraus auch Steuern hinterzogen werden. Behinderte und Arme sollen ihr Erbrecht realisieren können.
Procedure/ Vorgang
Since in the first Pkh proceedings every submission and all evidence regarding the extensive disappearance of substantial financial assets, the deceased’s income and gifts that had not been disclosed were concealed with the argument that this was not material, it was not possible to state the value of the estate and an action was filed at the competent local court. The court set the amount in dispute at €225,000, and on appeal, legal aid was again applied for in the alternative in the event of a referral and the latter was applied for several times. After 5 months of fighting, the referral was granted, which meant that the second application for legal aid ended up back at the district court. However, with the decision of another court from the missing assets, income, undisclosed gifts calculated minimum claim.
Da im ersten Pkh Verfahren jeder Vortrag und alle Beweise zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken mit dem Argument, dies sei nicht wesentlich, beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich und es wurde am zuständigen Amtsgericht Klage eingereicht. Das Gericht hat hier den Streitwert auf min 225.000€ festgesetzt, bei der Beschwerde wurde erneut hilfsweise Prozesskostenhilfe bei Verweisung beantragt und letztere mehrfach beantragt. Nach 5 Monaten Kampf wurde der Verweisung stattgegeben, womit der zweite Pkh Antrag wieder am Landgericht landet. Allerdings mit dem Beschluss eines anderen Gerichts aus dem verschwundenen Vermögen, Einkommen, nicht angegebenen Geschenken errechneten Mindest Anspruch.
Case details/ Falldetails
| plaintiff | Birgitta Wehner | Birgitta Wehner |
| lawyer | ||
| opposing party | sole heiress with tax means migrated member of CDU | Alleinerbin mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied |
| head of authority | ||
| member of political party, if known | ||
| office clerk | ||
| costs | the law suit costs the usual court fees in the case of legal aid the maximum what a lawyer can get is 700€ | |
| legal area | civil law | Erbrecht |
| starting year | 2022 | 2024 |
| legal aid/ first instance court, file number, judges | first try: legal aid Landgericht Berlin, 80 O 6/22, Richterin Rothenbach, Richterin Niemann, Richters Dreßler | second try: AG Spandau,8 C 100/24, Richterin Jasiek |
| appeal court, file number, judges | Kammergericht,19 W 138/23, Richter Schumacher, Dr. Zivier, Richterin Pietzcker | |
| Constitutional Court of Berlin file number, judges | ||
| Federal Constitional Court file number, judges | 1 BvR 1520/24 Präsident Harbarth (CDU) Richterin Härtel, Richter Eifert | |
| results | Legal aid (Pkh) was granted for the information stage. However, the information stage was declared terminated. The court only wanted to check whether there was still money available for a notarial inventory. But without requiring any documentation to be presented. Since the sole heir had stated that the testator died penniless, the court could have only followed her claim anyway. Unfortunately, so far only the heir’s claims have been followed, ignoring the evidence that €1.8 million in financial assets were verifiably available during the testator’s lifetime and that he had a high pension paid by the German Pension Insurance (DRV) until his death, even though the heir states that the testator closed all accounts eight years before his death. In this respect, this type of legal aid is pointless and is only granted because it must always be available for the information stage. However, its purpose is rendered meaningless by declaring the information stage terminated. The right to a notarial inventory runs parallel if it can be paid for either from the estate or by the plaintiff himself. Poor people cannot afford this. Pkh wurde für die Auskunftsstufe zwar erteilt. Die Auskunftsstufe wurde jedoch für beendet erklärt. Das Gericht wollte, aber ohne dass Belege vorgelegt hätten werden müssen, nur nachsehen, ob noch Geld da ist, für ein notarielles Verzeichnis. Da die Alleinerbin ja erklärte hatte, dass der Erblasse ohne jeden Cent verstarb, hätte das Gericht ohnehin hier nur folgen können. Leider wurde ja bisher nur den Behauptungen der Erbin gefolgt und die Beweise übergangen dass 1, 8 Mio € Geldvermögen nachweislich zu Lebzeiten des Erblassers vorhanden waren und dieser eine hohe Rente hatte, die bis zum Lebensende von der DRV bezahlt wurde, wiewohl die Erbin angibt, der Erblasser habe 8 Jahre vor Tod alle Konten aufgegeben. Insofern ist diese Art der Pkh Erteilung sinnlos und wird nur erteilt, weil es diese für die Auskunftsstufe immer geben muss, ihr Zweck wird aber leer laufen gelassen, indem diese für beendet erklärt wird. Das Recht auf ein notarielles Verzeichnis läuft parallel, wenn es entweder aus dem Nachlass oder von Kläger selber bezahlt werden kann. Arme können dies nicht bezahlen. | |
| status | closed | open |
