criminal law: it is no crime to strip a severe sick person of property and pension and prevent medical care till death

It turns out, that it is not unlawfull to strip a severe sick person of all his means, possessions and money, income and stopping to follow urgent treatment advices of doctors in several severe diseases and stopping to see this specialists altogether. Offenbar ist es nicht ungesetzlich einer schwer Erkrankten Person ihren gesamten Besitz, Geldvermögen und Einkommen abzunehmen und dann den bei vorliegenden schwere Krankheiten dringlichen Massnahmen der Fachärzte nicht nachzukommen und diese auch nicht mehr aufzusuchen.

Studies and experts complain that there is no protection for the old and vulnerable. But in practice this is not regarded as a problem. Studien und Experten beklagen, dass es keinen Schutz alter und vulnerabler Personen gibt. Leider wird wieder in der Praxis nichts getan.

above Problem/ vorbenanntes  Problem
Line of argumentation
background/ Argumentation, Hintergrund
Procedure/ Vorgang

Violation of rights/ Rechtsverletzungen
Aim, solution/ Ziele, Lösungen
Case details/ Falldetails

UPDATE
details not yet translated into English

Line of argumentationbackground/ Argumentation, Hintergrund

Strafanzeige, Beschwerde, Pkh Antrag für Klageerzwingungsverfahren wegen
§ 263 StGB, schweren Betrugs ;
§ 253 StGB Erpressung;
§ 225 ivm 227 StGB Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung mit Todesfolge.

Procedure/ Vorgang

ENGLISHDEUTSCHUNCPRD UN-BRKPROOF/ BEWEIS
Die Ast musste aufgrund ihrer schweren Behinderung mehrfach Wiedereinsetzungsanträge stellen. Zudem gab es neue Rechercheergebnisse. Sodann gibt es für Unbemittelte in der Praxis keine Rechtsberatung. Daher ist es unmöglich die gesetzlichen Fristen einzuhalten, zumal wenn komplexe Sachverhalte und die Rechtsgrundlagen als Laie erst zu recherchieren sind.Internationalen Grundsätze und Leitlinien zur UN-BRK,
Grundsatz 3: Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen, haben das Recht auf angemessene verfahrensbezogene Vorkehrungen.
(u.A. Anpassung des Verfahrenstempos, auch angemessene Pausen)
siehe nationale Rechtssprechung des § 296 ZPO:
1. Beweise zur schweren Behinderung Antragstellerin (Ast)
Obwohl UN-BRK bei Behinderten einen besonderen Schutz des Eigentums Schutz vor Missbrauch und Aufklärung Tod vorsehen, gibt es gerade für diese Tatbestände keine Hilfe beim Weissen Ring, da hier Nichtjuristen der falschen Meinung sind, erbrechtlicher Betrug ist keine Straftat, bei Tod eines behinderten Angehörigen gibt es trotz Nebenklagebefugnis keine Beratung. Sodann wurde aufgefordert, einen Anwaltsbeweis zu erringen, dass erbrechtlicher Betrug eine Straftat ist, wohlwissend, dass die unbemittelte Partei einen Anwalt für eine solche Bestätigung gar nicht bezahlen kann. Zuletzt wurde gesagt, man hätte ja auch den Beschluss der Oberstaatsanwaltschaft vorlegen können. Dies war zuvor zu keiner Zeit abgefragt worden. Dem Weissen Ring ist zu raten, seine Beratungsstruktur zu professionalisieren, dergestalt, dass es einen schriftlichen Fragebogen gibt, wo Beschlüsse anzuhängen sind.
Letztendlich gilt auch hier, dass wie andere Behinderteneinrichtungen, diese in den Händen der Parteien sind, hier wie oft der CDU (wie auch die Verdächtigte) und man den Eindruck hat, es geht gar nicht darum, um Missstände zu beheben, sondern darum Parteimitglieder zu versorgen.

Schon vor Anzeige war versucht worden, eine anwaltliche Beratung über Beratungshilfeschein zu erhalten. Hier gibt es leider keine Beiordnung und da AnwältInnen nicht verpflichtet sind auf dieser Basis zu beraten und komplexe Fälle gegen eine derart niedrige Gebühr wie sie Beratungshilfe vorsieht, auch gar nicht machen.
Grundsatz 6:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf unentgeltlichen oder erschwinglichen rechtlichen Beistand.
(insbes. Verfahren u.A. Leben, persönliche Unversehrtheit, Eigentum, Wohnung)
Grundsatz 8:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Menschenrechtsverletzungen und Straftaten anzuzeigen und Gerichtsverfahren anzustrengen, sowie das Recht auf Ermittlungen in ihrem Fall und auf wirksame Rechtsbehelfe.


2. Beweise zur Klage, auch Nebenklagebefugnis


3. Beweise zur Suche einer anwaltlichen Beratung der Ast
UN-BRK
Art. 13
Zugang zur Justiz
Sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zur Justiz haben.
Art. 10, 16, 17
Recht auf Leben und Freiheit von Missbrauch, Gewalt und schädlichen Praktiken in allen Lebensbereichen.
Die Vertragsstaaten müssen alle möglichen Massnahmen ergreifen, überwachen und durchsetzen, um Ursachen von Todesfällen aufzuklären.

Der Ausschuss verurteilt alle Formen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und empfiehlt Vertragsstaaten, Massnahmen zu treffen, um gewalttätigen Handlungen vorzubeugen, sie zu untersuchen und zu bestrafen… dazu zählt auch häuslich Gewalt (Auf dem Weg zu inklusiver Gleichheit, 10 Jahre UN BRAK, Uldry/Degener, 2018
S. 60).
Erbrechtlicher Betrug um sämtliche Pflichtteilsansprüche zugunsten der Verdächtigten und Alleinerbin zulasten der Antragstellerin war gegenüber einer Zeugin angekündigt worden.
4. Beweise zu erbrechtlicher Betrug angekündigt und augenscheinlich durchgeführt
Der zu Tode gekommene Angehörige hatte über 8 Jahre vor Tod keinen Zugriff mehr auf sein urkundennachweisliches Geldvermögen von 1,8 Mio€ und seine urkundennachweisliche Rente von min. 1800€ mtl. (bei mietfreiem Wohnen),
5. Beweise zu sämtliches umfangreiches Geldvermögen
und hohes Einkommen
des Erblassers, das zu dessen Lebzeiten vorhanden war, war bei dessen Tod verschwunden
und dieser ab 2012, über 8 Jahre vor Tod keinen Kontenzugang mehr hatte.
Die Verdächtigte und Alleinerbin hatte darüber hinaus erhebliche urkundennachweisliche Geschenke von diesem erhalten: nicht von ihr in der erbrechtlichen Auskunft angegeben- urkundenbeweisbare Geschenke von min. 1 Mio€.
6. Beweise zu erheblichen nicht angegebenen Geschenken des späteren Erblassers an die Alleinerbin (Aufnahme als Mitkommandantistin ohne eigene Einlage, verkaufte Patete, Arbeitsleistungen des spätere Erblassers über fast 10 Jahre als Dr. Dipl. chem. als Geschäftsführer, Forscher und Berater) und Auskunftsverpflichtung der Verdächtigten als Alleinerbin.

Nur die nicht-versteckbare Immobilie, die der pflichtteilsberechtigten Geschädigten bekannt war, wurde angegeben aber mit konstruierten Zahlungen belegt und außerdem Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl diese hochwertig saniert verschenkt worden war.

7. Beweise zu Suggestion eines niedrigen Werts des einzigen angegebenen Geschenks einer, nicht-versteckbaren (weil der Ast bekannten) Immobilie- in Wahrheit erhielt die Verdächtigte eine hochwertige gerade innen und außen modernisierte Immobilie im Rhein-Main-Gebiet geschenkt. Zudem sind sämtliche Behauptungen, die haben dem späteren Erblasser Geld gegeben, unwahr. Denn die Verdächtigte als mit Steuermitteln aus Indien Migrierte (und späteres CDU Mitglied) hatte gar nicht die finanziellen Mittel.
Die Verdächtigte war mit Steuermitteln aus Indien migriert und hatte vor der Ehe mit dem späteren Erblasser nachweislich wenig verdient.
8. Beweise, dass die Verdächtigte mit Steuermitteln migrierte und hier wenig verdiente
Auch waren die Verdächtigte und der spätere Erblasser nicht mit 30 Jahre altem Hausrat in die neue Stadtvilla in Kladow verzogen, wie diese in der erbrechtlichen Auskunft behauptet, sondern ausweislich Zeugen war diese hochwertig neu eingerichtet.9. Beweise, dass die Verdächtigte anders als behauptet nicht mit 30 Jahre altem Hausrat in die neue Immobilie verzogen
Die Verdächtigte war zur korrekten erbrechtlichen Auskunft verpflichtet.
10. Die Verdächtigte war zur korrekten erbrechtlichen Auskunft verpflichtet.

Dazu ausführlich aus Beschwerde vom 09.10.25 (nachdem die strafrechtlich relevanten §§ durchgearbeitet werden konnten)
Zum erbrechtlichen Betrug und zur Aneignung sämtlichen Vermögens und Einkommens des späteren Erblassers schon über 8 Jahre vor dessen Tod nutzte die Verdächtigte den schwerkranken, hochmorbiden und Willensschwachen Erblasser und liess sich ein Jahr vor dessen Tod als Alleinerbin einsetzen.
11. Beweise dass der spätere Erblasser hochmorbide und schutzbefohlen war.

Dieser konnte gar nicht frei testieren, da er nicht nur alles Vermögen und Einkommen an die im Testament als Alleinerbin Begünstigte abgegeben hatte, und auch sein Wohnrecht auf der dieser bereits geschenkte Immobilie vor Testament löschen musste. Zudem war er aus wegen mehrfacher komplexer neurologischer Erkrankungen Testierunfähig, wie aus seinen Patientenakten hervorgeht, die umfänglich über 20 Jahre zurück nun vorliegen.

Daraus ergibt sich Testierunfähigkeit, wenn nicht sogar Geschäftsunfähigkeit wegen:
seit 2000 war eine seltene neurologische Erkrankung des Gehirns Arnold-Chiari-Malformation diagnostiziert, seit 2016 Parkinson, unklarer Ätiologie, atypisch, idiopathisch, schwer behandelbar mit schweren Symptomen, erhebliche Bewegungseinschränkung, beeindruckende Fatigue, Schwindel, mittelschwere, progrediente Dysarthrie und Dysphagie und spätestens ab Herbst 2019 auch mittelschwere bis schwere Störung basaler Aufmerksamkeitsleistungen, eine verminderte semantische Wortflüssigkeit, sowie eine anterograde Gedächtnisstörung für sprachliche lnformationen; dysexkutives Syndrom.

12. Beweise dass späterer Erblasser nicht frei testieren konnte und testierunfähig war
Einige Symptome und Diagnosen stellten sich chon im ersten erbrechtlichen Pkh Verfahren heraus, allerdings sah das Gericht hier keine Testierunfähigkeit. Bereits hier kam der Verdacht auf, dass die Verdächtigte den späteren Erblasser gesundheitlich nicht richtig versorgte, denn die Information dass in dessen Familie eine schwere genetische Erkrankung ad vererbt wird, wurde von dieser nicht genommen, dies zu überprüfen, wiewohl der spätere Erblasser selber verzweifelt auf der Suche nach der Grundursache seiner Erkrankungen war und selber eine schlimme genetische Erkrankung vermutete.

Der zu Tode gekommene behinderte Angehörige war schutzbefohlen iSd § 225 StGB und die Verdächtigte hatte sämtliche Garantenstellungen inne.

13. Beweise zur
Garantenstellung der Verdächtigten für den späteren Erblasser
Der spätere Erblasser war privat krankenversichert, die Heil und Hilfsmittel sind mit selbst zuzahlenden Kosten belegt.14. Beweise, dass der spätere Erblasser privat krankenversichert war und die Heil und Hilfsmittel mit selbst zuzahlenden Kosten belegt sind.
Dafür wurden ab 2012, also nachdem der spätere Erblasser keinen Zugriff mehr auf sein Geldvermögen und Einkommen mehr hatte , dieser von der Verdächtigten systematisch durch Entzug der arztseits vorgeschlagenen Behandlungen und Therapien dem Siechtum und dem Tod zugeführt. Der Erblasser war privatversichert, d.h. für Hilfs-und Heilmittel werden erhebliche Eigenleistungen fällig.
15. a Beweise dass die arztseits für den späteren Erblasser empfohlenen Behandlungen nicht mehr stattfanden oder erst über ein Jahr nach dringender ärztlicher Empfehlung, kurz vor dessen Tod eingeleitet wurden.
und 12 b Beweise zur Fatigue und Schlafapnoe und den Entzug der Behandlungen im Verlauf

Denn nachdem der spätere Erblasser ab 2012 keinen Kontenzugang mehr hatte, wurde ärztlichen Empfehlungen nicht mehr nachgekommen, die Alleinerbin hatte sämtliche Garantenstellungen als Ehefrau, aus Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, weil der gebrechliche und betagte Erblasser als schutzbefohlene Person in deren Haushalt lebte, sie durch diesen hochbeschenkt und hochwahrscheinlich auch verschwundenes Geldvermögen und Rente vereinnahmte, in Kürze:
ab 2014 wurde Therapie Schlafapnoe (SAS) eingestellt, ab Herbst 2019 bei fortschreitenden Schluckbeschwerden keine Einleitung der intensiv empfohlenen Schluckttherapie, ab Anfang 2020 keine neurologische Behandlung mehr, etc. Erblasser verstarb am 01.12.20 an Risiken SAS und Dysphagie war schwerst geworden.
15 c Der in der Anzeige mit Beweisen belegte Anfangsverdacht, dass die Verdächtigte dem Erblasser und ihrem Opfer dringende ärztlich empfohlene Massnahmen in Sachen neurologische Behandlung, empfohlene neurologische Abklärungen u.A. in der Humangenetik und dringend empfohlene Therapien, Logopädie vorenthielt, hat sich weiter bestätigt und es können weitere Beweise vorgelegt werden.
15 d Wie in der Beschwerde bereits mit Beweisen vorgetragen, wurde auch in Sachen Einleitung der intensiver logopädischer schlucktherapeutischer Massnahmen beim späteren Erblassers nach dringenden ärztlichen Massgaben, diese nicht gemacht, sondern von der Verdächtigten erst über 10 Monate später, 2 ½ Monate vor dem Krankenhausaufenthalt zum Tode hin eingeleitet. Mittlerweile kann eine fachliche Bewertung zu den gesundheitlichen Konsequenzen beim späteren Erblasser vorgelegt werden.

Obwohl mit K 145 eine erste fachliche Bewertung zum ersten Mal im Pkh Antrag Klageerzwingung vom 21.02.25 der einen
Nicht- bzw. deutlich verspätete Behandlung des Erblassers und ebenfalls Opfer der Verdächtigten trotz arztseits intensiv empfohlener logopädischer Massnahmen bewerten lassen können, die feststellt:
Ein Zusammenhang zwischen Lebensqualität, Komplikationsraten oder sogar einem tödlichen Verlauf einer Dysphagie und der frühzeitigen qualifizierten, hochfrequenten
ressourcen- und funktionsorientierten Dysphagietherapie sowie standardisierten klinischen
und bildgebenden Diagnostik ist aufgrund der aktuellen Studienlage, Erfahrungswerte aus klinischer und ambulanter Behandlung von Patienten mit Dysphagien jeder Ätiologie nicht auszuschließen oder sogar hochwahrscheinlich.


15 d Die Geschädigte hat mittlerweile die Nicht- bzw. deutlich verspätete Behandlung des Erblassers und ebenfalls Opfer der Verdächtigten trotz arztseits intensiv empfohlener logopädischer Massnahmen bewerten lassen können:

Beweis K 145
15 e Ausweislich der hausärztlichen Patientenakten bestimmt die Verdächtigte und entscheidet die Behandlungen und Nichtbehandlungen des späteren Erblassers. Dieser hat buchstäblich nichts mehr zu sagen und war völlig wehrlos und ihr ausgeliefert.
Bevor der spätere Erblasser keinen Zugriff mehr auf sein Einkommen und Vermögen mehr hatte, hatte er sich nachweislich umfassend um seine Gesundheitssorge gekümmert und ist allen ärztlichen Massgaben gerne nachgekommen.16. Beweise, dass der spätere Erblasser vor Abgabe Einkommen und Vermögen sich um seine Gesundheit kümmerte und alle Therapien gerne befolgte.
Auch das Angebot der Ast, den späteren Erblasser über eine seltene genetische Erkrankung (Ehlers-Danlos Syndrom, EDS) innerhalb seiner Familie aufzuklären, nahm die die Verdächtigte nicht an, wiewohl der Erblasser selbst eine solche vermutete.17. Beweise, dass die Ast dem späteren Erblasser anbot, ihn über ihre Diagnose zu informieren, da bei ihm alle Komorbiditäten vorlagen, die damit einhergehen.
Für alle Krankheiten, unterlassene Behandlungen war auf medizinische Fachliteratur verwiesen worden.
18. In Beschwerde und Wiedereinsetzung vom 04.05.24 wurde zu neurogenen Dysphagien und unbehandelte SAS folgende medizinische Fachliteratur benannt:
Da es sich um Seltene und komplexe Erkrankungen handelt, wurde der Sachverständigenbeweis beantragt. Da die Richterschaft bei Seltenen Erkrankungen keine Kenntnis hat.
19. Die Frage nach der Sachkunde des Gericht zu Seltenen und komplexen neurologischen Erkrankungen war mehrmals gestellt worden und zuletzt bei Pkh Klageentwurf Klagerzwingung vom 21.07.25 S. 48 ein Sachverständigengutachten (zur Testierfähigkeit und Konsequenzen der unterlassenen Gesundheitssorge) beantragt worden.
Schon die beim späteren Erblasser bereits 2001 diagnostizierte Arnold-Chiari Malformation ist eine Seltene Erkrankung.
Zudem erfüllte er Major – und Minorkriterien von EDS. Chiari Malformationen sind eine Komorbidität bei EDS. Dass EDS nicht diagnostiziert wurde, ist nicht ungewöhnlich, da mit Seltenen Erkrankungen eine Diagnoseodyssee verbunden ist.
Chiari Malformations – Symptoms, Causes, Treatment | NORD

Le syndrome d’Ehlers-Danlos : les symptômes – GERSED

The Chiari Malformation Ehlers-Danlos Connection – Chiari Bridges
Die Verdächtigte ist CDU Mitglied, kandidierte, nachdem sie dem späteren Erblasser alles abgenommen hatte und seine Gesundheitssorge zu reduzieren begann, sogar auf kommunaler Ebene.20. Beweise, dass die Verdächtigte CDU Mitglied ist.
Beweisliste komplett
Spätestens mit der Werbung im Bundestagswahlkampf 2025 stellt sich die Frage, wie sich eigentlich Parteimitglieder zur Rechtsordnung positionieren!https://germany-disabled-poor-outlawed.de/wp-content/uploads/2025/10/CDU-Plakat-Recht-und-Ordnung-wieder-durchsetzen.png
Frage nach Steuerhinterziehung.
In der Studie „Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ von Deutsche Hochschule der Polizei und Zoom e.V., 2014 wird auf S. 402
auch darauf hingewiesen, dass kriminelle Einkünfte idR nicht versteuert werden
(beispielsweise gibt die OECD im „Handbuch Geldwäsche“ das Kriterium „Ungewöhnliche Einkünfte“ als Indikator für Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Geldwäsche an (OECD, Handbuch Geldwäsche, 2009, S.20).

Die Verdächtigte hat sich aus Gründen des erbrechtlichen Betrugs seit 2007 gezielt um verschleierte Übertragung allem Vermögen und Einkommen des späteren Erblassers auf sie bemüht (min 1,8 Mio€ Geldvermögen des Erblassers sind verschwunden, zu der im Wert heruntergerechneten Immobilie, den nicht angegebenen Geschenken, dem vereinnahmten Renteneinkommen siehe unten). Es wäre eher ungewöhnlich hieraus beim Finanzamt Steuern anzumelden.

Trotzdem möchte die Staatsanwaltschaft hier keine Folge von Steuerstraftaten sehen.

Die Verdächtigte war mit Mitteln des Steuerzahlers aus Indien migriert. Zur Firmengründung des Erblassers, von der sie erheblich profitierte, weil ihr alles zufloss, waren Steuermittel für start up Förderung genommen worden. Schon die Tatsache eine Sozialhilfeempfängerin bei ca. 4 Mio€ um den Pflichtteil von 12,5% zu betrügen und damit dauerhaft in der Sozialhilfe zu lassen, spricht nicht gerade für Dankbarkeit gegenüber der Steuerzahlerin!
Auszug aus der letzten Nachfrage an den Strafsenat, warum dem Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht nachgegangen wird.
ENGLISHDEUTSCHUNCPRD UN-BRKPROOF/ BEWEIS
Schon die Abgabe der Strafanzeige mit einem Ordner Nachweisen am 30.10.24 war mit Schwierigkeiten verbunden, denn die Abtlg Betrug der Polizei wollte sie nicht annehmen, mit der Begründung erbrechtlicher Betrug, sei eine zivilrechtliche Sache. Was nicht richtig ist, denn Betrug ist dann strafrechtlich relevant, wenn er dem § 263 StGB entspricht. Die beiden Polizistinnen hatten ersichtlich keine Ahnung, aber anstatt das Ganze an jemanden mit Sachkenntnis weiterzuleiten, sollte ich abgewimmelt werden mit dem Hinweis, hier säßen lauter wirkliche Opfer. Ich glaube nicht, dass hier jemand von einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied gerade um ca. 450.000€ betrogen wurde. Vielmehr hatte es den Eindruck würden hier nur noch Unterschichtsdelikte, wie Diebstahl, Drogenhandel, Clanstraftaten verfolgt und natürlich noch die zahllosen Anzeigen durch Politiker. Jedoch nicht Straftaten, die durch Parteimitglieder selber begangen werden. Ich konnte also gleich eine Beschwerde an die Polizeipräsidentin aufsetzen.Beschwerde an Polizeipräsidentin
Inhaltsverzeichnis Strafanzeige vom 29.10.24
0. Verdacht auf folgende Straftaten: § 263 StGB (schwerer Betrug über 50.000€), § 253 StGB (Erpressung, gfls Nötigung), § 223, 229, 230 StGB (Strafantrag bei vorsätzlicher oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung, mit Todesfolge bei Schutzbefohlenen).
1. Legitimation der Antragstellerin (Ast)
2. öffentliches Interesse weil bei erbrechtlichen Betrug an der Ast als Sozialhilfeempfängerin auch Staatskasse geschädigt wird.
3. Existenzielle Notlage wegen Seltener genetischer Erkrankung: Existenzminimum, Gesundheitssorge, Versorgung sind nicht gedeckt.
4. Hinweise aus StPO zur Ermittlungspflicht.
5.1. Erbrechtlicher Betrug zugunsten Verdächtigter und zulasten Ast war gegenüber Zeugin angekündigt und augenscheinlich auch durchgeführt,
5.2. Die Verdächte ist aus Indien migriert und hat vor der Ehe mit dem späteren Erblasser wenig verdient.
5.3. Über 8 Jahre vor Tod Erblasser war dessen urkundennachweislich von der DRV bezahlte, aber nicht an den Erblasser ausgezahlte hohe Rente verschwunden, die sich augenscheinlich die Verdächtigte angeeignet hat.
5.4. und 5.5.Urkundennachweisliches Geldvermögen des späteren Erblasser in Höhe von über 1,8 Mio €, das zu dessen Lebzeiten vorhanden war, war bei seinem Tod verschwunden.
5.6.-5.7 Erhebliche Geschenke, die die Verdächtigte urkundennachweislich erhalten hat (Unternehmensanteile, Patente, Arbeitsleistungen), aber nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben hat.
5.8 Nur eine einzige Immobilie wurde angegeben, aber mit konstruierten Zahlungen belegt, die die unbemittelte Verdächtigte gar nicht leisten konnte und Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl diese nachweislich hochwertig saniert verschenkt worden war.
5.9 Die Verdächtigte war im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, um von dem vor Tod des Erblassers wegen Umzug in eine neue Stadtvilla in Kladow angeschafften hochwertigen Hausrat keinen Pflichtteil bezahlen zu müssen, behauptet sie, mit 30 Jahre altem Hausrat umgezogen zu sein, wie nicht- ausweislich Zeugen.
5.10 Die Verdächtigte wird als hochdominant beschrieben, der spätere Erblasser als willensschwach.
5.11. Rechtlich Bewertung:
6.1. keine materielle Testierfreiheit des späteren Erblassers,
6.2. keine rechtliche Testierfreiheit: Nötigung, Erpressung.
7.1 Die verdächtigte war für die Gesundheitssorge des späteren Erblassers verantwortlich, dieser war privatversichert, weswegen Heil- und Hilfsmittel mit Zuzahlungen, Eigenanteilen belegt sind.
7.2 – 7.3., 7.5 Der erblasser hatte ausweislich seiner bis dato vorliegenden Patientenakten seit 2001, mithin 20 Jahre vor Tod, mehrere komplexe neurologische Erkrankungen.
7.4 Wegen neurogener Dysphagie war zuletzt seitens der Neurologie der Charite dringend intensive schlucktherapeutische logopädische Massnahmen empfohlen, aber von der Verdächtigte nicht eingeleitet.
7.6. Auch der von Charite empfohlene genetische Test wegen komplexer neurologischer Erkrankung war nicht gemacht worden.
7.7 Auch ausweislich der hausärztlichen Patientenakten wurde den ärztlichen Empfehlungen aus Nachweis 53, 54 und der Diagnosemassnahme vom 28.02.2020 wurde nicht gefolgt- obwohl der spätere Erblasser und Gesundheitszuversorgende schwer krank war und eben die zugrunde liegende Erkrankung nicht klar war
7.8 Ausweislich der Patientenakten des Erblassers aus dem Vivantes Krankenhaus Spandau, wo er verstorben war, hatte die Verdächtigte zudem auch eine Vorsorgevollmacht.
7.9 – 7.10 Der spätere Erblasser war auch nicht mehr geschäfts- und testierfähig.
7.11 – 7.14 Zudem war seitens der Ast angeboten worden, den späteren Erblasser über die seltene genetische Erkrankung mit multimorbiden Konsequenzen, auch neurologischen, in seiner Familie aufzuklären, von der veranwortlichen Verdächtigten wurde das Angebot nicht angenommen.
7.15 Fazit
7.16 Gesundheitssorge und Recht
8. Die Verdächtigte ist nachweislich mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied- es ist ebenfalls von öffentlichen Interesse, wie sich Parteimitglieder zur Rechtsordnung verhalten.
9. Antrag auf Einleitung Ermittlungen.
Zusammenfassung aus
dem Nachtrag zum Pkh Antrag Klageerzwingung vom 18.08.25:
5. Wiedergabe und Angriffe gegen den ablehnenden Beschluss der StA vom 04.12.24 Az. 283 Js 7292/24


Hier wurde behauptet:

a)Die Massgaben für besonders schweren Betrug seien nicht erfüllt. Dies sei nur der Fall, wenn man wegen Täuschung einem Irrtum erlegen sei und eine Vermögensverfügung getroffen habe, aus der ein Vermögensschaden entstanden sei.
Eine Tatbegehung durch Unterlassen sei nur möglich wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestanden hätte. Hier habe es keine solche Pflicht gegeben.

Dies ist falsch. Die Verdächtige war als Alleinerbin zur erbrechtlichen Auskunft nach § 2314 BGB verpflichtet, hieraus auch nach § 242 BGB nach Treu und Glauben. Darüber hinaus, war sie als Ehefrau des Erblassers auch genau informiert, selbstverständlich wusste sie, wohin dessen Geldvermögen und Einkommen geflossen war, nämlich an sie und dass sie aus dessen Firmengründungen weitere Geschenke erhalten hat, die sie aber verschwiegen hat.

Ohne korrekte Angaben können keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Hier sollte es kein Pflichtteilsansprüche geben, daher hat die Verdächtigte verschwiegen, dass sie außer der mit konstruierten Zahlungen u.A. belegte Immobilie, Geschenke über 1 Mio€ nicht erhalten hat und darüber hinaus auch das Renteneinkommen des Erblassers von Februar 2012 bis zu dessen Tod am 01.12.20 vereinnahmt hat und darüberhinaus auch dessen Geldvermögen von 1,8 Mio€, denn dieses war verschwunden und der Erblasser hatte ab Februar 2012 keinen Kontenzugang mehr.

Bei Betrug um Pflichtteilsansprüche von 12,5% bei ca. 4 Mio€ sind auch nicht nur schwerer, sondern besonders schwerer Betrug- wenn das hier der Massstab sein soll.

b) Auch sei aufgrund der Nichtmitteilung keine Vermögungsverfügung getroffen worden.

Auch versuchter Betrug, Prozessbetrug ist strafbar. Es kann ja gerade keine Vermögensverfügung getroffen werden, da sämtliches Vermögen zu dem Ansprüche bestehen verschwunden ist oder mit konstruierten Zahlungen etc. belegt wurde.

c) Hier handle es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

Dies ist falsch, auch erbrechtlicher Betrug ist eine Straftat.

Ausweislich Fischer, StGB, 71. Aufl., 2024, § 263 StGB, Rn 92: Fallgruppen…. die Erwartung gesetzlicher oder testamentarischer Erben (Jünemann, NStZ1998, 393)- nichts anderes kann auch für Pflichtteilsansprüche gelten weil diese gleichfalls grundrechtlich garantiert
sind ( Art. 14 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG ).

d) Die Vorwürfe zur gesundheitlichen Nicht-Versorgung des Erblassers sei Spekulation.

Eine pauschale Behauptung, die sich nicht mit den Beweisen auseinandersetzt. Zudem hat sich der Verdacht im Verlauf bestätigt und hier wurden mit Wiederaufnahme und danach weitere Beweise vorgelegt, die sich bei den eigenen Recherchen der Ast ergeben haben.

e) Spekulation sei auch, dass etwaige Schenkungen und Teile des Erbes nicht beim Finanzamt angegeben worden sei.

Zunächst gab es ja gerade kein Erbe, da der Erblasser ohne jeden Cent verstorben war, aber sein umfangreiches Vermögen und Einkommen zu Lebzeiten an die Verdächtigte abgegeben hatte und hierauf hohe Schenkungssteuern anfallen. In der Studie „Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ von Deutsche Hochschule der Polizei und Zoom e.V., 2014 wird auf S. 402 auch darauf hingewiesen, dass kriminelle Einkünfte idR nicht versteuert werden (beispielsweise gibt die OECD im „Handbuch Geldwäsche“ das Kriterium „Ungewöhnliche Einkünfte“ als Indikator für Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Geldwäsche an (OECD, Handbuch Geldwäsche, 2009, S.20).

Die Verdächtigte hat sich aus Gründen des erbrechtlichen Betrugs seit 2007 gezielt um verschleierte Übertragung allem Vermögen und Einkommen des späteren Erblassers auf sie bemüht. Es wäre eher ungewöhnlich hieraus beim Finanzamt Steuern anzumelden.

161 Zs 440/25 Az Generalstaatsanwaltschaft Beschluss vom 12.06.25

Hier wurde schon bei Antrag Pkh Klagerzwingung Stellung genommen. Es wird noch nachgetragen:


Es ist ein Widerspruch in sich, es als zulässig anzusehen, dass die Verdächtigte dem späteren Erblasser alles Vermögen und Einkommen abnehmen darf, dieser keinen Kontenzugang mehr hat und dann bei dessen fehlender gesundheitlicher Versorgung zu meinen, dieser habe diese möglicherweise gar nicht gewollt. Richtig ist vielmehr, dass dieser mangels Zugang zu Geld schon gar keine Entscheidungsmöglichkeit mehr hatte. Schon im Pkh Antrag zur Klageerzwingung wurde nachgewiesen, dass sich der spätere Erblasser als er noch über sein Geld selbst verfügen konnte, sich immer nach den ärztlichen Empfehlungen gerichtet hat und sehr interessiert an seiner Gesundheit war und auch als es endlich durch die Verdächtigte (nachdem sie diesem schon alles Vermögen und Einkommen abgenommen hatte) zu einer Einleitung der Logopädie kam, allerdings über 10 Monate nach der ärztlichen Empfehlung intensiver Massnahmen und damit deutlich zu spät, diese nicht ablehnte.

Die Tatsache, dass jemand auf Fragen antworten kann, zeitlich orientiert ist, ist keine Massgabe für Testierfähigkeit (OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 01.06.2012, I-3 Wx 273/11).

In der medizinischen und psychiatrischen Forschung wurde der Begriff der hellen Momente in den letzten Jahrzehnten allerdings zunehmend abgelehnt. Der Grund hierfür ist, dass man nach derzeitigen Stand der Forschung von einem 
irreversiblen Verlauf von Demenzerkrankungen
ausgeht. Mittlerweile hat sich auch die Rechtsprechung dieser Annahme angeschlossen. Wegweisend war hier ein 
Urteil des Oberlandesgerichts München vom 1.7.2013- 31 Wx 266/12. Demnach sind sogenannte lichte Momente bei Erblassers, die an chronisch-progredienter Demenz leiden, ausgeschlossen, da das Krankheitsbild medizinisch keine Verbesserung zulassen.  Die Beurteilung der Testierfähigkeit demenzkranker Menschen ist somit komplex und gerade in Grenzfällen Laien nicht möglich. Insbesondere kann nicht aus der bloßen Äußerung eines Willens durch den Erblasser darauf geschlossen werden, dass dieser den Willen auch tatsächlich selbstbestimmt bilden konnte.
Ablehnender Beschluss StA vom 04.12.24

Am 04.05.25 war Antrag auf Wiedereinsetzung wegen schwerer chronischer Erkrankung und neuen Tatsachen gestellt worden, nachdem zuletzt fast die gesamten Patientenakten des Erblassers über 20 Jahre zurück erhalten worden waren.

161 Zs 440/25 Oberstaatsanwaltschaft Beschluss vom 12.06.25: hier wurde die Verdächtigte zB. damit entschuldigt, dass sie eben nicht wusste, dass geschenkte Unternehmensanteile, Patente etc. Geschenke seien. Die von einem erbrechtlichen Fachanwalt vertretene Verdächtigte hat erbrechtlich gar nicht zu bewerten ob dies Geschenke sind, sondern einfach anzugeben, was sie erhalten hat. Immerhin wurde in Sachen Hausrat ermittelt. Die Verdächtigte war sich keiner dreisten Lüge zu blöd- unverschämt gewinnt bei deutschen Gerichten- und hat behauptet, in ihre funkelnagelneue Kladower Stadtvilla mitsamt späterem Erblasser und 30 Jahre altem Hausrat umgezogen zu sein (es bestand Gütergemeinschaft), wie nicht, denn ausweislich Zeugen war diese hochwertig und ebenso funkelnagelneu eingerichtet.
in kleinen Teilen stattgebender Beschluss der OStA vom 12.06.25

Angriffe gegen den o.g. Beschluss
Am 21.07.25 wurde ein Pkh Antrag auf Klageerzwingung beim Kammergericht, Strafsenat abgegeben worden.

Vorliegend war eine kurze Fallzusammenfassung gegeben wurden, dann die letzte Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft angegriffen worden. In einzelnen Kapiteln war auf die eingereichten und neue Beweise verwiesen worden. Sodann war neu unter K 145 eine fachliche Stellungnahme eines Dysphagie-Experten eingereicht worden, die bestätigt, dass die unterlassene bzw. deutlich zu spät begonnen Massnahme trotz dringender ärztlicher Massgabe, nicht nur die Lebensqualität deutlich herabsetzte, sondern auch hochwahrscheinlich einen früheren Tod herbeiführte.
Inhaltsverzeichnis des Pkh Antrag auf Klageerzwingung


K 145 Stellungnahme keine schlucktherapeutischen Massnahmen
6 WS 104/25 Strafsenat Kammergericht Beschluss vom 16.09.25.
Nachdem hier sogar eine erste fachliche Stellungnahme zu Konsequenzen aus unterlassener dringend arztseits empfohlener Therapie vorgelegt wurde, musste der Pkh Antrag auf Klageerzwingung flugs für unzulässig erklärt werden. Indem behauptet wurde, wie nicht, siehe oben, es hätte keine Fallzusammenfassung, keine Beweise gegeben. Die erste fachliche Stellungnahme K 145 wurde beschwiegen.
Ziel ist alleine die Delikte in die Verjährung zu treiben, um keine Ermittlungen aufzunehmen, so dass das mit Steuermitteln migrierte CDU Mitglied geschützt wird und nicht mehr belangt werden kann.
ablehnender Beschluss des KG



Daher wurde am 09.10.25 Beschwerde, Gehörsrüge eingereicht und am 29.10.25 ein Nachtrag.
Der Nachtrag war nötig, da erst in der rechtswissenschaftlichen Bibliothek nachgeschlagen werden musste, dass sich richterseits mit der UN-BRK auseinandergesetzt werden muss. Sodann wurde eine Liste mit Beweisen erstellt, die mit Antrag Pkh Klageerzwingung vorlag. Sodann konnte sich krankheitsbedingt noch nicht mit den Anwürfen aus dem ablehnenden Beschluss auseinandergesetzt werden, insbesondere:
Beschwerde, Gehörsrüge gegen den Beschluss

Nachtrag zur Beschwerde
weil es bis dato durch die strafrechtlichen Instanzen kein Problem darstellt, Vulnerablen alles Vermögen und Einkommen abzunehmen (und deren gesundheitliche Versorgung sukzessive einzustellen):
Freiheits- und Sicherungsfunktion des Eigentums und ihre grundrechtliche Bedeutung aus Antrag Pkh Klageerzwingung. Im Nachtrag vom 18.08.25 wurde auf S. 33 mit Kommentierung des § 232 StGB verwiesen, dass die Tatsache keinen Zugriff auf die Mittel zur Sicherung der physischen Existenz eine Zwangslage illustriert.
Es war auf 2 Studien verwiesen worden, Vermögensdelikte (Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter, Görgen, 2014) und Gewaltdelikte (Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen, Görgen, 2012) an SeniorInnen, auch begangen vom Familienangehörigen
Es wurde auf die UN-BRK verwiesen, die den besonderen Schutz des Eigentums bei Behinderten vorsieht, dergleichen Schutz vor Missbrauch und Aufklärung Tod.
Warum das Gericht bei der Sachlage keinen besonderen Grund darin sieht, Grundrechte, Behindertenrechte, rechtliche Beschreibungen und Studien zu diesen Sachverhalten wahrzunehmen, sondern lediglich polemisieren mag, ist schlechterdings nicht zu verstehen. Es untermauert die hiesigen Verhältnisse, Rechtlosigkeit, Zwangslagen von Behinderten und auch älteren Personen wird von der Justiz nicht als Problem angesehen.
Sodann weil im beschränkten juristischen Horizont, es kein Problem darstellt, einen Gendefekt aber kein Geld zu erben (weil man sich erbrechtlich betrügen lassen muss, wenn man wegen finanzieller Vulnerabilität den Betrug nicht abwehren kann) und Gerichte auch keine Lust auf Pflichtteilsrecht haben:
In den ganzen Angriffen von JuristInnen aus dem Dunstkreis der Familienunternehmen gegen das Pflichtteilsrecht, offensichtlich derart gut in der Praxis ohne Gesetzänderungsverfahren dazu angekommen, dass der Pflichtteil bei Betrug gar nicht mehr erhältlich sein soll. Man mag das ja so sehen. Nur sind auch andere Sichtweisen zulässig, insbesondere, wenn hier Lebenssachverhalte mangels Kenntnis übergangen werden. Nach Meinung der Bf ist es tatsächlich absurd, Gendefekte, aber keine Teilhabe am Familienvermögen, also Geld zu vererben, sondern stattdessen den Sozialstaat einspringen zu lassen, dessen Kosten dann wieder politisch beklagt werden. Zumal ja wie hier bei Seltenen Gendefekten das Existenzminimum, Gesundheitsversorgung unzureichend sind, weil sie sich auf die Norm beziehen und andere Bedarfe gar nicht erst messen und diese jahrzehntelang durch die Instanzen geklagt werden müssen.

Und auch deshalb, weil die Politik ja gerade die steigenden Sozialkosten beklagt. Dies ist aber die Konsequenz davon, wenn nur schwere Erkrankungen, Gendefekte vererbt werden und die Teilhabe am Familienvermögen verhindert wird.

Und auch deshalb, weil die Bundesregierung entgegen Art. 18 UN-BRK, die Staatsbürgerschaft für Behinderte Menschen erschwert, wegen des Armutsrisikos. Also für Armut unter Behinderten sorgen und dann mit dieser Begründung diese von Rechten ausgrenzen, die Nichtbehinderte erhalten!

Man muss auch anmerken dürfen, dass auch hiermit die zunehmende Ungleichheit gefördert wird. Und die berechtigte Frage lautet: wieviel Ungleichheit verträgt eine Demokratie?


Aktuell bleibt
festhalten: der besondere Schutz der UN BRK bei Eigentum, Schutz vor Missbrauch und Aufklärung Tod ist nicht erhältlich.
Betroffene, die sich keine anwaltliche Vertretung leisten können, müssen eben auf Rechtsdurchsetzung und Diskussion verzichten. Denn die Justiz nimmt Anträge von Personen ohne Anwalt ungern wahr. Also erbrechtlicher Betrug in Höhe von 4 Mio€ bei Pflichtteilsquote ist an behinderten Sozialhilfeempfängerinnen lohnend. Genauso vulnerablen Personen alles Vermögen und Einkommen abzunehmen und diese gesundheitlich nicht mehr richtig zu versorgen.
Es handelt sich hier um eine bis dato strafenlose Form des Vermögenstransfers. Im Grundsatz sind in der schönen Verarmungsstrategie der deutschen Politik Hochbetagte noch Opfer bei denen es was zu holen gibt.
Argumentation, wie UN-BRK anzuwenden ist.


Violation of rights/ Rechtsverletzungen

law violation fair hearing, formal law, material law
Rechtsverletzung (Gehör, formelles Recht, Materielles Recht)
Constitutional rights
Grundrechte
.
Disability Equality Rights, Union, State laws
Gleichberechtigungsgesetze, Bund, Länder
bindet die öffentliche Stellen an das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen- leider ohne praktische Relevanz
Human Rights, unenforcable
Menschenrechte, nicht einklagbar
https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/043/88/pdf/nr004388.pdf
Enforcable, einklagbar
International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
Individual complaint
Individualbeschwerde
https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/form-and-guidance-submitting-individual-communication-treaty-bodies
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-information-ueber-das-individualbeschwerdeverfahren-zum-un-sozialpakt

Other conventions, andere Konventionen, e.g.
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities
critic by UN report, Committee on disabilityhealth, lack of awareness
International Principles and Guidelines on Access to Justice for Persons with Disabilities, Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
https://www.un.org/development/desa/disabilities/wp-content/uploads/sites/15/2020/10/Access-to-Justice-EN.pdf; https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/Access%20to%20Justice-DEU.pdf
Individual complaint, since 2011
Individualbeschwerde
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
shortcomings listed in rare disease report and elsePersons with a rare disease are very vulnerable and easy victims.


Aim, solution/ Ziele Lösungen

To prevent the sick, disabled and old from being exploited and brought to death.
Kranke, Behinderte und alte Personen vor Ausbeutung und Versorgungsmangel zum Tode hin, schützen.

Research shows that property offense and violence is executed against elderly and vulnerable persons
Studien zu Vermögensdelikten an alten (und vulnerablen) Personen und zu Gewalterfahrungen älterer und gebrechlicher Personen
The study “Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“, Görgen et al., 2014 shows:
that vulnerable persons are easy victims, the offenders are equally found in the family. Money is the main motif. It was asked for prevention
(https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/sicherheitspotenziale-im-hoeheren-lebensalter-96114).
In the field of inheritance law, this article criticises the situation „Schutz des Erblassers vor unangemessener Beeinflussung“ (Frieser, ErbR 2020 309).
Die Studie “Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ Görgen et al, 2014 realisiert, zeigt:
vulnerable Personen sind leichte Opfer, die Täter sind gleichermaßen im Familienumfeld zu finden. Geld ist das Hauptmotiv. Es wurde Prävention gefordert (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/sicherheitspotenziale-im-hoeheren-lebensalter-96114).
Im Erbrecht nimmt dieser Fachartikel die Situation ins Visier: „Schutz des Erblassers vor unangemessener Beeinflussung“ (Frieser, ErbR 2020 309).

According to further studies, frail individuals are also victims of violence, especially in the domestic sphere, particularly when it comes to their assets and income (Kriminalität- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen, Görgen et al., 2012, https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94188/26fade4c1250f7888ef17b68f2437673/kriminalitaets-und-gewalterfahrungen-aelterer-data.pdf).
Ausweislich weiteren Studien werden gebrechliche Personen auch Opfer von Gewalt insbes. im häuslichen Bereich, auch hier gilt insbes. wenn es dabei um deren Vermögen und Einkommen geht (Kriminalität- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen, Görgen et al., 2012, https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94188/26fade4c1250f7888ef17b68f2437673/kriminalitaets-und-gewalterfahrungen-aelterer-data.pdf).

Seriously ill and disabled people, who are often destitute, have no chance of achieving effective prosecution in complex cases, despite the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities. The Berlin public prosecutor’s offices and the Court of Appeal are running out of resources—it cannot be said to what extent the unpleasant fact that this is a CDU member who migrated with tax money and/or the lack of interest in protecting vulnerable people plays a role here.It is true that the judiciary in Germany is not independent and is filled by the political parties; the CDU is at least the party that has been deciding on these offices for the longest time and most frequently. If a party is expelled, it has already reaped all the benefits. It is also no wonder that the situation for disabled people remains poor, because it is these parties that pursue disability policy.
It is true, however, that cult members and socially disadvantaged individuals have been convicted of bodily harm resulting in death by failure to provide medical treatment—though not in Berlin (NJW 2008, 2199 Torture and death of a disabled man; BGH (1st Criminal Senate), judgment of August 4, 2015 – BGH file number 1 StR 624/14, a minor was deprived of treatment for his cystic fibrosis after his mother moved with him to a sect-like community). There are also judgments in such cases for nursing home employees and professional caregivers (Gewalt bei der Behindertenhilfe: Nicht bloß ein Klaps | taz.de).
Schwerkranke und Behinderte haben, wenn sie wie oft unbemittelt sind, de facto bei komplexen Fällen, trotz UN-BRK keine Chance eine effektive Strafverfolgung zu erreichen. Die Berliner Staatsanwaltschaften und das Kammergericht lassen die Mittel leer laufen- inweiweit hier die unangenehme Tatsache eine Rolle spielt, dass es sich um ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied handelt und/oder der Schutz von Vulnerablen hier nicht interessiert, kann nicht gesagt werden. Richtig ist, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist und von den Parteien besetzt wird, die CDU ist zumindest die Partei, die am längsten und meisten über diese Ämter entscheidet. Sollte es zu einem Parteiausschluss kommen, hat man schon alle Vorteile mitgenommen. Es ist auch kein Wunder, dass die Situation für Behinderte weiter schlecht bleibt, denn es sind diese Parteien die Behindertenpolitik betreiben.
Richtig ist, dass Sektenmitglieder und Sozialschwache für Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen ärztlicher Behandlung verurteilt wurden- allerdings nicht in Berlin (NJW 2008, 2199 Quälen und Sterbenlassen eines behinderten Mannes; BGH (1. Strafsenat), Urteil vom 04.08.2015 – BGH Aktenzeichen 1 StR 624/14, einem Minderjährigen wurde die Behandlung seiner Mukoviszidose entzogen, nachdem seine Mutter mit ihm in eine sektenähnliche Gemeinschaft verzogen war). Auch für Mitarbeiter Pflegeheim und für Berufsbetreuer gibt es in solchen Fällen Urteile (Gewalt bei der Behindertenhilfe: Nicht bloß ein Klaps | taz.de).

Case details/ Falldetails

plaintiffdamaged party and daughter of the late testator, Birgitta Wehnererbrechtlich Geschädigte und direkte Angehörige des Erblassers,
Birgitta Wehner
lawyer
opposing partysuspect
with tax means migrated member of CDU
Verdächtigte
mit Seuermitteln migriertes CDU Mitglied
head of authority
member of political party, if known
office clerk
costs
legal area
starting year20242024

283 Js 7292/24 Staatsanwaltschaft
Young
283 Js 7292/24 Staatsanwaltschaft
Young

161 Zs 440/25 Oberstaatsanwaltschaft
Scheinichen
161 Zs 440/25 Oberstaatsanwaltschaft
Scheinichen
legal aid/ first instance
court, file number, judges

6 WS 104/25 Kammergericht, Strafsenat
Dr. Schmidt, Kammerdiener, Dr. Düffer
6 WS 104/25 Kammergericht, Strafsenat
Dr. Schmidt, Kammerdiener, Dr. Düffer
appeal
court, file number, judges
Constitutional Court of Berlin
file number, judges
Federal Constitional Court
file number, judges
statusopenopen

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