antidiscrimination: berlin- law and judges exclude rare diseaser

The LADG of the city state of Berlin is an antidiscrimination state law which came into force on June 21st 2020. Das LADG ist ein Gesetz des Land Berlin, das am 21. Juni 2020 in Kraft trat.

The problem is, that legal aid is not foreseen. And though there is a relief of the burden of proof, judges do not accept this in the case of rare diseases. Even that all reports conclude that there is no equity to access care and care and that they are left to fight for recognition, diagnosis and care. The city ombudsman service does not help Rare Diseasers. Money is given to defend the rights in the cases of racism and gender. So the antidicsimination law discriminates Rare Diseaser!
Problem ist hier, dass keine Prozesskostenhilfe vorgesehen ist und obwohl die Beweiserleichterung hier vorgesehen ist, die Richter diese bei Seltenen Erkrankungen nicht anwenden. Obwohl alle Studien den monierten Diskriminierungstatbestand listen, vorliegend es gibt keinen gleichen Zugang für die Betroffenen zur Versorgung und dass diese um Anerkennung, Diagnose und Versorgung kämpfen müssen. die Ombudsstelle hilft nicht bei Seltenen Erkrankungen. Staatsgeld fliesst an NGOs für Antirassismus und Gendersachen. Im Ergebnis diskriminiert das Landesantidiskriminierungsgesetz Personen mit Seltenen Erkrankungen!

above Problem/ vorbenanntes  Problem
Line of argumentation
background/ Argumentation, Hintergrund
Aim, solution/ Ziele, Lösungen

Violation of rights/ Rechtsverletzungen
Procedure/ Vorgang
Case details/ Falldetails

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Line of argumentationbackground/ Argumentation, Hintergrund

ENGLISHDEUTSCHPROOF
Politicians and responsible persons were ignorant to the fact that people with a are disease are very vulnerable financially
(https://germany-disabled-poor-outlawed.de/rare-disease/).


In 2023 the political parties in Berlin, SPD, Grüne were asked, if the situation and the reports on Rare Diseases were known. Ans answerr was not given.
Offensichtlich hatte der Gesetzgeber keine Ahnung von der Situation von Personen mit Seltenen Erkrankungen und den Studien dazu.

Die Parteien wurde dazu befragt. eine Antwort erfolgte nicht.
Email from June 18th 2023
The responsible authority to help the execution (LADG-Ombudsstelle )
still remains ignorant to this, although they did admit, that they do not know the reports on the situation of Rare Diseases.
For them everybody, even when on welfare and while paying treatments for rare diseases which have not been calculated in the minimum of existence, can afford to pay court fees and lawyers.

In 2023 their statement made in a telephone call was recorded in an email to them soon afterwards. Which was left uncontradicted.
Auch werden sie, im Gegensatz zu diesen, nicht von der Ombudsstelle Antidiskriminierung unterstützt, weil es dort keine Kenntnis zur Situation von an Seltenen Erkrankungen Erkrankten gibt- es wird behauptet, es sei eine Streitfrage, inwieweit Therapien eingefordert werden können. Dabei geht es darum, dass Personen mit seltenen Erkrankungen der gleiche Zugang zur Versorgung eröffnet wird. Dort ist man der Meinung, die Existenzsicherung reiche bei allen aus, um über Ratenzahlung Anwältin und Gerichtsgebühren zu zahlen. Von den erheblichen Mehrbedarfen, z.B. wegen bestimmten Diäten, oder Heizkosten wegen Krankenzimmertemperatur, den erheblichen Reisekosten, weil zu SpezialistInnen gereist werden muss, weiß man dort nichts. Man weiß auch nicht, dass diese Bedarfe erst über viele Jahre erstritten werden müssen. Der Deutsche Verein hat bei seiner Prüfung Mehrbedarfe Ernährung nämlich nur „Volkskrankheiten“ geprüft (https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-gewaehrung-des-mehrbedarfs-bei-kostenaufwaendiger-ernaehrung-gemaess-30-abs-5-sgb-xii/).Email from April 13th 2023
So the LADG.Ombudsstelle which shall help the discriminated will not help Rare Diseasers.

In 2024 an article reported the LADG-Ombudsstelle was very helpful for a person who has been discriminated because of racism.
taz,, 21.04.24
The city state of Berlin gives money to NGOs to help and finance court cases. Currently these NGOs fight court cases in cases of discrimination because of racism and gender.


Anders als bei rassistisch und gender Diskriminierten gibt es keine landeseigenen Fördermittel über Verbände, die die Betroffen bei einer solchen Klage unterstützen. Sie müssen die Klage selber finanzieren. Andere KlägerInnen sind häufig arbeitsfähig arbeiten und sondern finanziell deutlich besser aufgestellt, als Personen mit Seltenen Erkrankungen, deren finanzielle Vulnerabilität aus Studiensee taz, 21.04.24 for racism
and for gender: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kg-9u9422-plansche-oben-ohne-nackt-brust-brueste-ladg-diskriminierung-berlin-anerkenntnis

NGOs dealing with disabilities were asked (DIMR, VdK, VdK Berlin, BAG Selbsthilfe, LV Selbsthilfe), if they would take on a case of a discrimination because of rare disease, which was not answered, except VdK, who said, they won’t.

The NGO for rare diseases ACHSE has declared before, that they can not help and recommend to hire a lawyer privately which is not possible because of the economic burden of the rare disease.

Note: all reports highlight the economic vulnerability of Rare Diseasers but no financial help is available her.
Letter 0 from 06.06.2024
Letter 1 from octobre the 10th 2024
Letter 2 from octobre the 10th 2024
Even if it later turned out the be possible to stay at the lower court, where the fee are cheaper and no lawyer is needed, the local court moved the case to the higher court.An Seltenen Erkrankungen Erkrankten Personen wird der Zugang zum LADG verwehrt, anders als bei anderen Diskriminierungen, können sie keinen finanziell deutlich günstigeren Prozess am Amtsgericht führen, sondern werden ans Landgericht verwiesen, wo die Gebühren deutlich höher sind und Anwaltszwang besteht. Beispielsweise konnte ein Rassistisch Diskriminierter bei einem Streitwert unter 5000€ ans Amtsgericht Mitte (Az. 21 C 252/23).
Reports on rare diseases all state that, many doctors are not competent on rare diseases, that persons with a rare disease have no equal access to care and that they are financially vulnerable. Nevertheless the relief of the burden of proof ist denied by the court. And this proof ignored.Obwohl Studien zu Seltenen Erkrankungen (http://www.gegenmacht.net/diskriminierung-unbekannt-seltene-krankheiten-multimorbitaet/) alle feststellen, dass Betroffene keinen gleichen Zugang zur Versorgung haben, sich ÄrztInnen oft nicht auskennen, man auch wirtschaftlich vulnerabel ist, und § 7 LADG die Vermutungsregelung vorsieht, also eine Diskriminierung wahrscheinlich ist, wenn es sich um bekannte Sachverhalte handelt, hat dieser Paragraph für das LG Berlin keine Geltung bei Seltenen Krankheiten. Das Vorhandensein dieser Studien wird beschwiegen.
The background for this law suit was, that the relief organization did not appoint a doctor with knowledge of the rare disease in question to judge the degree of care for the disability pass. The appointed family doctor did nothing about the rare disease, did not know the symptoms, implications or how to measure. She could not explain why she would ignore the medical literature on this rare disease, Nor she could explain, why she denied the care of the symptoms which are given to diseases listed in the national care guideline. According to her, the severe rare disease would not cause problems, belittling it by labeling as a psychological problem.

In consequence there was no equity to access care. Because known diseases get a specialist physician- e.g. the care for a lung disease is validated by a specialist on lung diseases.

It is a discriminating act to deny equal access to health care.

But this was not recognised by the judge as discrimination and the reports which lists these inequalities with rare diseases ignored.
Ausgangspunkt war, dass das Versorgungsamt zur Begutachtung zum Schwerbehindertenausweis keinen Gutachter stellte, der die Seltenen Erkrankung kannte und das Gutachten falsch war. Nach Meinung des Landgericht Berlin im Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss, ist es keine Diskriminierung, weil die vom Lageso beauftragte Gutachterin zwar die Erkrankung in das Gutachten schreibt, aber ohne Fachkenntnis zu der zu begutachtenden Erkrankung, irgendeine, von ihr selbst zugegebene unspezifische Befundung erhebt und nicht die nach den internationalen Leitlinien zu der Erkrankung (es gibt idR keine anderen) zu der Seltenen Erkrankung durchführt und dann behauptet „Die Gelenke sind sehr beweglich aber im obersten Bereich der Normalität. In der Untersuchung zeigten sich keine Funktionsdefizite“- das kann die Gutachterin ja eben gerade nicht beurteilen, weil sie ja gar nicht die Funktionsuntersuchungen nach den Leitlinien zur Erkrankung vorgenommen hat, noch hat sie Erfahrung, wie diese Ergebnisse zu bewerten sind, noch ist ihr bekannt, was für eine Auswirkung instabiles Bindegewebe hat (Gelenke, Muskeln, sehnen etc.), noch kennt sie die Fachliteratur dazu- wie soll hier eine angemessene Versorgung stattfinden? Es ist ferner keine Diskriminierung, wenn sie die Befunde in der fachärztlichen Bewertung herunterspielt, weil sie wiederum die medizinische Fachliteratur nicht kennt und die Symptome daher gar nicht einordnen kann. Beispielsweise wird aus „schwerer Fatigue“ eine Fatigue Symptomatik, aus den bei der Grunderkrankung tatsächlich ständig starken Schmerzen, wird eine „somatoforme Schmerzstörung“.   Eine fachliche Begründung ihrer abseitigen Wertung darf fehlen. Es fand auch kein Vergleich der Versorgung mit der in den Versorgungsleitlinien aufgenommenen Erkrankungen mit den selben Symptomen statt. Bei der Bewertung der Versorgung von Seltenen Erkrankungen darf willkürlich vorgegangen werden. Personen mit Seltenen Erkrankung ist nicht den gleichen Zugang zur Versorgung zu gewähren, ist keine Diskriminierung. Bei der Bewertung der Versorgung von Seltenen Erkrankung darf jeder ran, Volkskrankheiten bekommen Kompetenz. Rare Diseaser Ignoranz und Abwertung.
At social court during the law suit for the adequate care the opposite party acknowledged the false expertise and agreed to give the demanded disabled peoples pass (that gives an idea how many law suits a rare diseaser have to fight to realize his right).Nachdem ein Privatgutachten von einer spezialisierten Ärztin vorgelegt wurde, kam vom Versorgungsamt im Verfahren um den Schwerbehindertenausweis Merkmal Gehbehinderung ein Anerkenntnis- womit dieses selber zugeben hat, dass die von der Gutachterin vorgeschlagene Versorgung nicht angemessen war
In this case the responsible authority, the Landesamt für Gesundheit und Soziales (State Office for Health and Social Affairs Berlin), Lageso,  did not deny the discriminating act, but refuses to reimburse the immaterial damage.

Declaring somewhat diffusely that there was no damage. Meaning no harm is done when people are already sick? § 8 of the LADG (https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/materialien/) states, that immaterial damages out of the discriminating act are to be repaid with money.

Obviously there is no will, no understanding and no sensibility what severe chronic illness is. Because all the mistreatment causes damage in the form of great stress and worsens the already frail health. It is perfidous and systemic- those who are affected should give up.
Das Lageso meinte im Verfahren, dass kein Schaden entstanden sei und überging, dass das LADG einen immateriellen Schadensersatz für de diskriminierenden Akt vorsieht.
The execution of the LADG discrimininates Rare Diseasers. The judges though incompetent on rare diseases, ignore the reports on rare diseases which describe exactly the discriminating act and deny the relief of the burden of proof.Die Umsetzung des LADG diskriminiert also Personen mit Seltenen Erkrankungen, die sich selber vertreten müssen und denen die Berliner Gerichte auch die Prozesskostenhilfe verweigern, ja sich weigern, die diskriminierende Situation bei der Versorgung zur Kenntnis zu nehmen und darüber urteilen, ohne Kenntnis nachgewiesen zu haben. Behinderung darf halt nichts Kosten.

Aim, solution/ Ziele, Lösungen
In cases of financial hardship and when no NGO is capable to support a case, legal aid shall be given:
The relief of the burden of proof shall be applied also in the case of rare diseases, when the reports describes the act of violation.
Judges shall call experts on Rare Diseases.

In finanziellen Härtefällen und wenn es keine NGO gibt, die das Verfahren finanziert, sollte es Prozesskostenhilfe geben. Die Beweiserleichterung ist auch bei Seltenen Erkrankungen anzuwenden, wenn Studien diese Diskriminierung beschreiben. Die Richtershcaft sollte Sachverständige berufen.

Violation of rights/ Rechtsverletzungen

ENGLISHDEUTSCH
law violation fair hearing, formal law, material law
Rechtsverletzung (Gehör, formelles Recht, Materielles Recht)
Judges must prove their competency on the subject or call an expert.Einen Beurteilungsspielraum hat das Gericht zwar bei der Frage, ob eine besondere Sachkunde erforderlich ist (Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 286) und ob es selbst über diese verfügt (BGH NJW-RR 00, 1547, 1548; 07,357, 358). (Zivilprozessordnung, Prütting/Gehrlein, 15. Aufl., 2023, Rn 3). Den Parteien ist aber das Bestehen und die Quelle der besonderen Sachkunde mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren, beides ist in den Urteilsgründen darzulegen und das erzielte Ergebnis eingehend zu begründen (BGH NJW 15, 1311; 18, 2730; VersR 19, 1033. 1034; 19, 497, 498 f; NJW 19, 2607). Wird auf Fachliteratur zurückgegriffen, ist zu erklären, welche Kenntnisse den Richter zur Auswertung befähigen (BGH NJW 00, 1946; NJW-RR 07, 357). Bei besonders schwierigen und komplexen Sachfragen, wird idR ein Sachverständigengutachten unentbehrlich sein (etwa bei medizinischen Haftungsfällen vgl BGH MedR 09, 342, 343 = VersR 08, 1216, 1217; NJW 00, 1946, 1947; VersR 79, 939, 941). (ebd., Rn 5).
Right to be heardRecht auf Gehör
Constitutional rights
Grundrechte
das Recht auf Menschenwürde (Art. 1 GG),
allgemeiner Gleichheitssatz und Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG),
Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG

Keinen Ausschluss von Behinderten aus der Rechtsordnung
Art 3, III, 2 GG verbietet Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung, d. h. „der Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen geistigen oder seelischen Zustand beruht“ (BVerfGE 96, 288, 301). Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die nicht vergleichbare grundsätzlich schwierigere Lebensführung begründet die eigenständige Bedeutung von Satz 2, woraus folgt ua eine besondere Verantwortung des Staates für Behinderte folgt (Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 13. Aufl., 2022, S. 99 ff.). Artikel 13, I UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen einen wirksamen Zugang zur Justiz zu gewährleisten.
Disability Equality Rights, Union, State laws
Gleichberechtigungsgesetze, Bund, Länder
bindet die öffentliche Stellen an das Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen- leider ohne praktische Relevanz
Human Rights, unenforcable
Menschenrechte, nicht einklagbar
https://documents.un.org/doc/resolution/gen/nr0/043/88/pdf/nr004388.pdf
Enforcable, einklagbar
International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
Individual complaint
Individualbeschwerde
https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/form-and-guidance-submitting-individual-communication-treaty-bodies
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-information-ueber-das-individualbeschwerdeverfahren-zum-un-sozialpakt
Other conventions, andere Konventionen, e.g.
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-persons-disabilities
Achtung, Nicht-Diskriminierung, Teilhabe, etc. (Art. 3),
Zugänglichkeit, Barrierefreiheit zur Justiz ,
Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung (Art. 25),
critic by UN report, Committee on disabilitypoverty, health, awareness
International Principles and Guidelines on Access to Justice for Persons with Disabilities, Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
https://www.un.org/development/desa/disabilities/wp-content/uploads/sites/15/2020/10/Access-to-Justice-EN.pdf; https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/Access%20to%20Justice-DEU.pdf
Grundsatz 5:
Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf alle im Völkerrecht anerkannten materiellen und verfahrensbezogenen Garantien, und die Staaten müssen die erforderlichen Vorkehrungen bereitstellen, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten.

Grundsatz 6:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf unentgeltlichen oder erschwinglichen rechtlichen Beistand.
(insbes. Verfahren u.A. Leben, persönliche Unversehrtheit, Eigentum, Wohnung)
Das DIMR erklärt, dass in der BRD schon Mittel gibt, die das garantieren, so Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe etc. – dass diese richterseits oft abgelehnt wird, um sich den Schreibtisch frei zu halten wird nicht problematisiert (https://germany-disabled-poor-outlawed.de/classism/), aber erwähnt, dass diese Hilfen die Anwaltkosten nicht decken, erst Recht nicht bei aufwändigerer Kommunikation- tatsächlich findet man in aufwändigen Rechtsbereichen, wie Arzthaftung, Erbrecht kaum jemanden auf Pkh Basis).

Grundsatz 9:
Wirksamen und robusten Überwachungsmechanismen kommt eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Zugangs zur Justiz für Menschen mit Behinderungen zu.
 
Grundsatz 10:
Allen im Justizsystem arbeitenden Personen müssen Programme zur Schulung und Sensibilisierung auf dem Gebiet der Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Kontext des Zugangs zur Justiz, angeboten werden.
Individual complaint, since 2011
Individualbeschwerde
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
shortcomings listed in rare disease report and elseinequality regarding access to care and adaequate care




Procedure/ Vorgang
Since §§ 839, 839a BGB are violated when the authority issues a false disability pass and when experts (like doctors) give a false expertise they are two other law suits on this basis under https://germany-disabled-poor-outlawed.de/care-berlin-denies-rare-disease-and-calls-false-expertise/

Weil §§ 839, 839a BGB verletzt wurden, indem das Versorgungsamt beim Verfahren um den Schwerbehindertenausweis, mit dem Gutachten eine Ärztin beauftragte, die fachlich nicht kompetent war und diese ein falsches Gutachten abgab, wurden zwei weitere Verfahren gegen Behörde und Ärztin anhängig gemacht, siehe https://germany-disabled-poor-outlawed.de/care-berlin-denies-rare-disease-and-calls-false-expertise/

Case details/ Falldetails

plaintiffBirgitta Wehner
opposing partyVersorgungsamt, Lageso, Berlin
head of authorityAlexander Straßmeir
member of political party, if knownCDU
office clerk
costs
legal areacivil law
starting year2022
legal aid/ first instance
court, file number, judges
Legal aid
210 C 368/22 (AG Charlottenburg)
26 O 269/23 LG Berlin, RiLG Dr. Schmidt-Schondorf, RiLG Dr. Globig, RiLG Dr. Schaal
appeal
court, file number, judges
KG Berlin
9 W 63/24
Constitutional Court of Berlin
file number, judges
Federal Constitional Court
file number, judges
statusopen


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