E.g. the Committee is concerned about the lack of recognition in government, society, law. Z.B. der Behindertenrechtsausschuss ist besorgt über den Mangel an Anerkenntnis in Regierung, Gesellschaft und Rechtssystem.
The Committee is concerned about the increased risk of poverty. Der Ausschuss ist besorgt über das zunehmende Armutsrisiko.
Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany;
In the table below the most critical points are selected and referred to the law cases of this website.
Critical remark: the situation of Rare Diseasers is not considered! But this group is completely cut off from realizing their rights in court.
Abschliessende Bemerkungen des kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht über Deutschland
In der Tabelle unten sind einige der kritischsten Punkte benannt und es wird auf die auf dieser Internetseite gezeigten Fälle verwiesen.
Kritische Anmerkung: die Situation der an Seltenen Krankheiten Erkrankten kommt nicht vor. Gerade diese Gruppe erfährt besonders schwere Ausgrenzung im Rechtssystem.
| download report englisch https://digitallibrary.un.org/record/4023219?v=pdf | german https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/CRPD-C-DEU-CO-2-3.pdf | lawsuits |
| Spezifische Rechte (Art. 5-30) Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Art. 5) … d) seine Gesetze über die Erleichterung der Beweislast, insbesondere § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dahingehend zu novellieren, dass die Verpflichtung der Parteien, das Vorliegen einer Benachteiligung zu beweisen, ausdrücklich von dieser Erleichterung umfasst wird. | https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-antidiscrimination/ | |
| Bewusstseinsbildung (Art. 8) 17. Der Ausschuss ist besorgt über a) das Fehlen einer umfassenden nationalen Strategie für bewusstseinsbildende Maßnahmen und Kampagnen zur Förderung der Achtung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung eines nachhaltigen und systemischen Einstellungswandels; b) die Ungenauigkeiten in der amtlichen deutschen Übersetzung des Übereinkommens, die substanzielle Fehlinterpretationen befördern. 18. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) eine umfassende nationale Strategie zur Bewusstseinsbildung in der gesamten Gesellschaft, insbesondere der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien, der Berufsgruppen, der Medien und der Staatsbediensteten auf allen Ebenen, für die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen zu beschließen und zu finanzieren, um Stereotype, Vorurteile und schädliche Praktiken in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und einen nachhaltigen und systemischen Einstellungswandel zu fördern; b) in enger Konsultation und unter aktiver Mitwirkung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen die amtliche deutsche Übersetzung des Übereinkommens zu überarbeiten, um den Sinngehalt des Übereinkommens in allen Aspekten genau wiederzugeben. | https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-livelihood/ | |
| Zugang zur Justiz (Art. 13)27. Der Ausschuss ist besorgt über die Barrieren für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur Justiz, darunter a) das Fehlen verfahrensbezogener und altersgemäßer Vorkehrungen im Justizbereich und die Kosten, die Menschen mit Behinderungen entstehen, wenn sie selbst für Vorkehrungen und Unterstützung sorgen müssen, um eine wirksame Beteiligung an Gerichtsverfahren zu ermöglichen; (b) das mangelnde Verständnis von Angehörigen der Rechtsberufe im Hinblick auf den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz; (c) das Fehlen barrierefreier Einrichtungen, Informationen und Kommunikation der Justiz. 28. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, in enger Konsultation und unter aktiver Mitwirkung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen eine nationale Strategie für eine behindertengerechte Justiz zu entwickeln, um a) die Verfahrensregeln im Straf-, Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrecht dahingehend zu ändern, dass Menschen mit Behinderungen in allen Verfahren kostenlos verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen bereitgestellt werden; b) eine angemessene Schulung der in der Rechtspflege tätigen Personen, einschließlich der Richterschaft, der Polizei und des Justizvollzugspersonals, in den Normen und Grundsätzen des Übereinkommens sicherzustellen, um den Zugang zur Justiz zu gewährleisten; c) sicherzustellen, dass Einrichtungen sowie Informationen und Kommunikation der Justiz barrierefrei sind. | https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-inheritance/ https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-criminal/ | |
| Gesundheit (Art. 25) 57. Der Ausschuss ist besorgt über a) die fehlende Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen und den Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen, die in der Kommunikation und der Bereitstellung vo Informationen in barrierefreien Methoden und Formaten geschult sind, insbesondere für Frauen mit Behinderungen und in ländlichen Gebieten, sowie darüber, dass Menschen mit Behinderungen unter Umständen weite Strecken zurücklegen müssen, um barrierefreie medizinische Versorgung zu erhalten; b) die Tatsache, dass Menschen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Behinderungen sowie gehörlose oder schwerhörige Menschen aufgrund mangelnder Ausbildung und diskriminierenden Verhaltens von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine hochwertige Gesundheitsversorgung erhalten; c) das Fehlen von Rechtsvorschriften, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, über die Bereitstellung medizinischer Informationen für Menschen mit Behinderungen in barrierefreien Formaten, um sicherzustellen, dass ihre freie Einwilligung in Kenntnis der Sachlage gleichberechtigt mit anderen vor jedem medizinischen Eingriff eingeholt wird; d) den Zugang zu Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden, die zwar eine akute Versorgung, aber keine „ergänzenden“ Leistungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie und psychische Behandlung erhalten können. 58. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit und Barrierefreiheit von Gesundheitsleistungen in allen Bundesländern, insbesondere für Frauen mit Behinderungen und in ländlichen Gebieten ohne Diskriminierung zu gewährleisten, und zu diesem Zweck die Barrieren zu ermitteln und zu beseitigen sowie barrierefreie medizinische Ausstattung bereitzustellen; Mechanismen für die regelmäßige Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Menschenrechte, die Menschenwürde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu stärken; c) im Einklang mit dem Übereinkommen und der Allgemeinen Bemerkung des Ausschusses Nr. 1 (2014) die Vorschriften zum rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Gesundheitswesen durchzusetzen und standardisierte Verfahren für die Bereitstellung medizinischer Informationen für Menschen mit Behinderungen und ihre freie Einwilligung in Kenntnis der Sachlage in medizinische Eingriffe festzulegen; d) sicherzustellen, dass Asylsuchende mit Behinderungen bei ihrer Ankunft gleichberechtigt mit anderen Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung haben | https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-health-care/ | |
| Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz (Art. 28) 63. Der Ausschuss ist besorgt über a) das höhere Armutsrisiko für Menschen mit Behinderungen, das Fehlen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut von Menschen mit Behinderungen sowie den Mangel an regelmäßigen Forschungsberichten/Studien zur Erforschung und Untersuchung der systemischen Ursachen der Intersektion von Armut und Behinderung, die eine angemessene Informationsgrundlage für die staatliche Politik und Planung sein können; b) die nicht ausreichend individualisierte Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, für Menschen mit Behinderungen, die über 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern leben; c) das System der Eingliederungshilfeleistungen, welches das Vermögen und das Einkommen von Menschen mit Behinderungen und anderen Haushaltsangehörigen berücksichtigt, sie dadurch daran hindert, gleichermaßen wie andere Ersparnisse zu bilden, und so die finanzielle Sicherheit älterer Menschen gefährdet. 64. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem erhöhten Armutsrisiko für Menschen mit Behinderungen zu begegnen und das Thema Behinderung in allen Studien, Forschungsarbeiten, Politikvorgaben und Plänen zur Armutsbekämpfung durchgängig zu berücksichtigen; b) die Regeln zur Evaluierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu ändern, um dem individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden; c) die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu ändern, um ihnen zu ermöglichen, gleichermaßen wie andere Ersparnisse zu bilden, und ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. | https://germany-disabled-poor-outlawed.de/category/legal-inheritance/ |
